Abschnitt 6.3 - 6.3 Stillsetzen von Pulverarbeitsmaschinen
Lager von Maschinen und Antrieben sind regelmäßig zu schmieren und auf einwandfreien Zustand zu überprüfen. Tritt trotzdem ein Warmlaufen ein oder zeigen sich andere Unregelmäßigkeiten, ist die Maschine oder der Antrieb stillzusetzen und der Aufsichtführende zu unterrichten.