Abschnitt 4.8 - 4.8 Kontrolle auf Fremdkörper
Alle durch Reibung anzünd- bzw. zündbaren Stoffe sind vor gefährlichen Arbeitsgängen auf Fremdkörper hin zu kontrollieren. Die Fremdkörper müssen sicher entfernt werden.
Alle durch Reibung anzünd- bzw. zündbaren Stoffe sind vor gefährlichen Arbeitsgängen auf Fremdkörper hin zu kontrollieren. Die Fremdkörper müssen sicher entfernt werden.