Abschnitt 9.3 - 9.3 Lademaschinen
Lademaschinen müssen so eingerichtet sein, dass Verstopfungen und Verschmutzungen vermieden werden. Unvermeidbare Verschmutzungen mit Treibladungspulver müssen gefahrlos entfernt werden können.
Empfohlen wird eine Absaugeinrichtung mit nachgeschaltetem Nassabscheider.