DGUV Regel 113-017 - Tätigkeiten mit Explosivstoffen

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Abschnitt 8.15 - 8.15 Maßnahmen beim Abweichen von Verfahrensparametern

Bei Abweichungen der Temperatur des Nitriergemisches vom Sollwert, die sich durch entsprechende Regelung der Temperatur des Wärmeträgers und der Zugangsströme nicht beseitigen lassen, ist das Nitriergemisch in einen Behälter mit vorgelegtem Verdünnungsmittel abzulassen oder eine ausreichende Menge Verdünnungsmittel dem Nitriergemisch zuzugeben.