Abschnitt 7.4 - 7.4 Besondere bauliche Bestimmungen für die Kategorie C
Für Betriebsteile, in denen Tätigkeiten nach Unterkapitel 1.1 dieses Teils der Regel mit Salpetersäureestern oder deren Zubereitungen der Kategorie C durchgeführt werden, gelten die Bestimmungen des Unterkapitels 7.3 Nummern 9 bis 11 dieses Kapitels.