DGUV Regel 113-017 - Tätigkeiten mit Explosivstoffen

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Abschnitt 6 - 6 Toxische Eigenschaften

Die Unternehmerin oder der Unternehmer hat hinsichtlich der toxischen Wirkungen von Salpetersäureestern und deren Zubereitungen Schutzmaßnahmen nach Gefahrstoffrecht zu treffen.

Geeignete Schutzmaßnahmen siehe Technische Regeln für Gefahrstoffe TRGS 401 "Gefährdung durch Hautkontakt - Ermittlung, Beurteilung, Maßnahmen".

Siehe hierzu auch die DGUV Information 213-083 "Sicheres Arbeiten in der pharmazeutischen Industrie".