Abschnitt 3 - 3 Einteilung in Kategorien
Salpetersäureester oder deren Zubereitungen werden nach ihrer Gefährlichkeit entsprechend den nachfolgend genannten Beurteilungskriterien in folgende Kategorien eingeteilt:
Kategorie A Salpetersäureester oder deren Zubereitungen mit großer Gefährlichkeit, die eines der folgenden Beurteilungskriterien erfüllen: | |
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Prüfverfahren | Beurteilungskriterium |
| Explosion bei einem Düsendurchmesser ≥ 2,0 mm |
| Explosion bei einer Reibstiftbelastung ≤ 360 N |
| Explosion bei einer Schlagenergie von ≤ 40 J |
Kategorie B Salpetersäureester oder deren Zubereitungen mittlerer Gefährlichkeit, welche die unter den nachstehenden Nummern 2 und 3 und mindestens eines der unter den Nummern 1, 4 und 5 genannten Beurteilungskriterien erfüllen: | |
Prüfverfahren (erweitert) | Beurteilungskriterium |
| Explosion bei einem Düsendurchmesser ≥ 1,0 mm aber < 2,0 mm |
| keine Explosion bei einer Reibstiftbelastung ≤ 360 N |
| keine Explosion bei einer Schlagenergie ≤ 40 J |
| Zerlegung des Kästchens in Splitter (Explosion), Aufreißen des Kästchens, Abwerfen des Deckels (Verpuffung) |
| Weiterleitung des Detonationsstoßes einer 50 g schweren Sprengladung aus mit 5 % Wachs phlegmatisiertem Hexogen unter weitestgehendem Verbrauch der Prüfsubstanz |
Kategorie C Salpetersäureester oder deren Zubereitungen mit geringer Gefährlichkeit, die alle nachstehenden Beurteilungskriterien erfüllen | |
Prüfverfahren (erweitert) | Beurteilungskriterium |
| keine Explosion bei einem Düsendurchmesser ≥ 1,0 mm |
| keine Explosion bei einer Reibstiftbelastung ≤ 360 N |
| keine Explosion bei einer Schlagenergie ≤ 40 J |
| keine Explosion oder Verpuffung |
| keine Weiterleitung des Detonationsstoßes einer 50 g schweren Sprengladung aus mit 5 % Wachs phlegmatisiertem Hexogen |
Erweitert bedeutet, dass im Vergleich zum Sprengstoffgesetz zwei weitere Prüfverfahren hinzukommen, die in den "Recommendations on the TRANSPORT OF DANGEROUS GOODS; Manual of Tests and Criteria" beschrieben sind.
Der anstelle von "Gefahrgruppe" neu eingeführte Begriff "Kategorie" wurde zur besseren Abgrenzung erforderlich, weil die in diesem Teil der Regel behandelten Stoffe nur zum Teil dem Geltungsbereich des Sprengstoffgesetzes unterliegen und die zu deren Klassifizierung heranzuziehenden Prüfverfahren erweitert sind.