Abschnitt 32.6 - 32.6 Elektrische Zündmittel mit besonderer Empfindlichkeit
Bei elektrischen Zündmitteln mit besonderer Empfindlichkeit sind die Arbeitsgänge "unter Sicherheit" auszuführen, bei denen durch elektrostatische Entladung oder Induktion eine Detonation ausgelöst werden kann. Diese Zündmittel müssen nach dem Laborieren so geschützt werden, dass ein gleichzeitiges Berühren von nicht kurzgeschlossenen Polen verhindert wird.
Besondere Empfindlichkeit liegt vor, wenn die folgenden Werte unterschritten werden:
Zündimpuls: 0,8 mWs/Ohm oder
Zündenergie: 1,0 mWs oder
Dauerstrom: 0,18A.
Ein Schutz der Pole kann z. B. erreicht werden durch Schutzhülsen, Kurzschlussstecker, leitfähige Packstoffe.
Auch Belastungen durch elektrische und magnetische Felder sind zu berücksichtigen.