DGUV Regel 113-017 - Tätigkeiten mit Explosivstoffen

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Abschnitt 32.1 - 32 Herstellen von elektrischen Zündmitteln
32.1 Vermeidung von Detonationsübertragung beim Herstellen von elektrischen Zündmitteln

Beim manuellen Zusammenfügen darf der damit beschäftigte Versicherte jeweils nur eine Sprengkapsel in der Hand haben. Die am Arbeitsplatz befindlichen Sprengkapseln müssen gegen Explosionsübertragung geschützt sein.

Eine Explosionsübertragung kann z. B. durch einen Schutzkasten aus Stahlblech verhindert werden.