DGUV Information 207-002 - Sicherheit und Gesundheit an ausgelagerten Arbeitsplätzen Hilfestellungen zur Zusammenarbeit von Werkstätten für behinderte Menschen und Anbietern von ausgelagerten Arbeitsplätzen

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Abschnitt 4.4 - 4.4 Element 4: Einsatzvorbereitung und -durchführung

Menschen mit Behinderung können nur dann effektiv und sicher auf einem ausgelagerten Arbeitsplatz arbeiten, wenn deren Arbeitseinsatz so gut vorbereitet wird, dass sie ihre Arbeitsleistung sicher und störungsfrei erbringen können.

Wenn ein vorhandener Arbeitsplatz 1:1 durch einen Menschen mit Behinderung besetzt wird, ist mit der Möglichkeit einer Überforderung zu rechnen.

Diese wird erfahrungsgemäß vermieden, wenn ausgelagerte Arbeitsplätze Nischen besetzen, die bisher im aufnehmenden Betrieb so nicht ausgefüllt waren. Keinesfalls dürfen ausgelagerte Arbeitsplätze aktuelle Arbeitsplätze verdrängen.

Dazu sind folgende Aspekte zu berücksichtigen:

  • förderliche Voraussetzungen für Inklusion im aufnehmenden Unternehmen schaffen,

  • reibungslosen Einstieg der WfbM-Beschäftigten ermöglichen,

  • rechtzeitig gegenseitig informieren und Maßnahmen bei Veränderungen der Arbeitssituation veranlassen.

Weiterhin muss geklärt werden, dass die Mobilität von WfbM-Beschäftigten gewährleistet ist. Dies betrifft den täglichen Weg zum ausgelagerten Arbeitsplatz und zurück nach Hause ebenso wie die Mobilität in dem aufnehmenden Betrieb. Soweit möglich sollten WfbM-Beschäftigten alle Wege ohne Hilfe zurücklegen können. Hierfür ist eine möglichst barrierefreie Arbeitsstelle notwendig; hierzu können

  • Behindertenparkplatz

  • Rollstuhlgerechte Rampen, Sozialräume,

  • Akustische und/oder optische Signale in Verkehrswegen und Arbeitsbereichen

erforderlich sein.

Auch sind möglicherweise abweichende Arbeits- und Pausenzeiten von Beschäftigten des aufnehmenden Betriebes und WfbM-Beschäftigten am ausgelagerten Arbeitsplatz zu berücksichtigen.

Diese Checkliste richtet sich an die WfbM und den aufnehmenden Betrieb. Hier werden die Schnittstellen zur Wahrung der Verantwortlichkeiten geprüft, die bei der Planung und während der Beschäftigung auf ausgelagerten Arbeitsplätzen zu berücksichtigen sind.

Anforderung, AufgabejaneinUmsetzung
durchbis
  1. 1

    Ist festgelegt, wer im aufnehmenden Betrieb gegenüber den WfbM-Beschäftigten weisungsbefugt ist ( z. B. Meisterin oder Meister, Vorarbeiterin oder Vorarbeiter)?

  1. 2

    Ist eine "Patin" bzw. ein "Pate" als Ansprechperson (Vertrauensperson) benannt?

  1. 3

    Sind Arbeitsaufgaben und Einsatzbereiche des WfbM-Beschäftigten im aufnehmenden Betrieb geklärt/einvernehmlich geregelt? (Protokoll!)

  1. 4

    Ist festgelegt, wer im Betrieb vor Ort über Gefahren für Sicherheit und Gesundheit, sowie über Maßnahmen und Einrichtungen zur Abwendung dieser Gefahren in angemessener Weise unterrichtet?

  1. 5

    Ist weiterhin festgelegt, wer seitens der WfbM ggf. methodisch hilft, Unterweisungsinhalte so aufzubereiten, dass die bzw. der WfbM-Beschäftigte die Inhalte versteht und im Betriebsalltag erkennt? (Unterweisung)

  1. 6

    Ist geklärt, ob weitere Unterstützung und Beratung durch die WfbM erforderlich ist? (z. B. bei Erkrankungen, Einschränkungen)

  1. 7

    Ist festgelegt wie und wer die bzw. den WfbM-Beschäftigten für ihre bzw. seine Tätigkeit jeweils einweist und einarbeitet? (Terminplanung hierzu festlegen!)

  1. 8

    Stehen sichere Arbeitsmittel für WfbM-Beschäftigte zur Verfügung?

  1. 9

    Werden arbeitsmedizinische Pflicht- und Angebotsvorsorgen (AMV) durchgeführt?

  1. 10

    Stehen erforderliche persönliche Schutzausrüstungen (PSA) sowie ausreichend Umkleidemöglichkeiten und Sanitärbereiche zur Verfügung? (bitte an Spind/ Schließfach denken)

  1. 11

    Sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im aufnehmenden Betrieb über den Einsatz der bzw. des WfbM-Beschäftigten informiert? Zeitpunkt beachten! (auch an interne Dienstleistende, Pförtner/in, Werkschutz, Kantine denken)

  1. 12

    Wurde überprüft, ob zwischen Personen im aufnehmenden Betrieb und der bzw. den WfbM-Beschäftigten soziale Probleme bestehen oder entstehen könnten und sind ggf. Maßnahmen eingeleitet, um mögliche Konflikte zu vermeiden

  1. 13

    Überprüft die zuständige verantwortliche Person im aufnehmenden Betrieb eine geplante Maßnahmenumsetzung (siehe auch Nr. 14) mittels der Anhänge 3 und 4 im Sinne einer Fortschreibung?

  1. 14

    Werden interne Umbesetzungen (Arbeitsbereiche) und Änderungen der Tätigkeiten (Arbeitsinhalte) der bzw. des WfbM-Beschäftigten der beauftragten Person der WfbM (Integrationsbegleitung, ...) vor einer Realisierung gemeldet?

  1. 15

    Ist es möglich, dass WfbM Beauftragte (SiFA, BA, Gruppenleitungen, begleitender Dienst) WfbM-Beschäftigte bei der Arbeit im aufnehmenden Betrieb aufsuchen?

  1. 16

    Sind der zuständigen verantwortlichen Person im aufnehmenden Betrieb die Inhalte der Arbeitsschutzvereinbarung (Muster siehe Anhang 1) bekannt?

Zu Nr. 13 der Checkliste 4:

Die Bewertung sollte aufzeigen, dass die bzw. der WfbM-Beschäftigte am bisherigen Arbeitsplatz in allen wichtigen Bereichen ausreichende Kompetenzen und Fähigkeiten erreicht hat oder nicht erreichen kann. Weiterhin sind der bisherige Arbeitsplatz, ausgeführte Arbeiten und der geplante neue Arbeitsplatz mit dort auszuführenden Arbeiten eindeutig zu benennen.

Sofern sich dabei Veränderungen bezüglich der Ansprechpartner, Zuständigkeiten im Betrieb und Verantwortlichkeiten ergeben, müssen diese ebenfalls hierzu genannt werden.