Anhang 5 - Vertrag/Vereinbarung über ausgelagerte Arbeitsplätze
(empfehlenswerte arbeits- und gesundheitsschutzspezifische Inhalte)
WfbM-Adressdaten,
Aufnehmender Betrieb Adressdaten,
Nennung der oder des WfbM-Beschäftigten auf dem ausgelagerten Arbeitsplatz,
Nennung des konkreten Beschäftigungsortes und der Tätigkeit mit Beschäftigungszeitraum, Pausenregelung,
Schriftliche Leistungsbeschreibung des WfbM-Beschäftigten im aufnehmenden Betrieb zu erbringenden Leistungen (Erstellung im Einvernehmen mit aufnehmendem Betrieb und WfbM-Beschäftigten),
Hinweis, dass WfbM-Beschäftigte nach § 219 SGB IX weiterhin beschäftigte Person der Werkstatt bleibt, kein reguläres Arbeitsverhältnis, keine Arbeitnehmerüberlassung,
Begleitung und Unterstützung der Beschäftigten durch Fachpersonal der WfbM, Einsatz in enger Abstimmung mit aufnehmendem Betrieb Fachpersonal: Name und Telefon-Nummer,
Aufsicht und Weisungsrecht im aufnehmenden Betrieb, Bezugsperson benennen = Patin/Pate ==> Name,
Gestaltung des Arbeitsplatzes, des Umfeldes, ... unter Berücksichtigung der Behinderung, Behinderung im neuen Arbeitsteam ausreichend bekannt,
Hinweis, dass an WfbM-Beschäftigte nicht die gleichen Anforderungen gestellt werden können wie an Stammbeschäftigte des aufnehmenden Betriebes. Im Umgang mit WfbM-Beschäftigten ist auf behinderungsbedingte Einschränkungen Rücksicht zu nehmen, die Leistungsanforderungen sind auf das leistbare Maß zu beschränken,
Vorschriften der betrieblichen Sicherheit und Gesundheit auf der Arbeit werden eingehalten,
Urlaubsanspruch/soziale Vergünstigungen,
Arbeitsbegleitende Maßnahmen durch WfbM, Teilnahme = Arbeitszeit,
Weg zum und vom ausgelagerten Arbeitsplätzen (Kostenverteilung/Versicherungsschutz),
Sozial- und Unfallversicherung über WfbM, gesonderte Haftpflichtversicherung,
Übertragung von Aufgaben erfolgt einvernehmlich mit aufnehmendem Betrieb, WfbM und den WfbM-Beschäftigten,
Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses.