DGUV Information 215-313 - Lasten über Personen Sicherheit bei Veranstaltungen und Produktionen von Fernsehen, Hörfunk, Film, Theater, Messen, Veranstaltungen

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Abschnitt 2.3 - 2.3 Sicherungselemente

Ein Sicherungselement (Sekundärsicherung bzw. zweite, unabhängige Sicherung) besteht in der Regel aus Drahtseil, Seilendverbindung und Schnellverbindungsglied. In Sonderfällen werden Rundstahlketten verwendet. Vorzugsweise werden solche Schnellverbindungsglieder eingesetzt, die unverlierbar mit dem Sicherungsseil oder mit der Sicherungskette verbunden sind. Für Sicherungsseile und -ketten sowie Seilendverbindungen gelten grundsätzlich die gleichen Beschaffenheitsanforderungen und Nutzungsbedingungen, die in den Abschnitten 1.1 bis 1.3 beschrieben wurden.

Ergänzend bestehen folgende Anforderungen:

  • Ein Sicherungsseil wird aus einem Drahtseil nach DIN EN 12385-4:2008-06 mit einer Nennfestigkeit der Drähte von mindestens 1770 N/mm2 gefertigt. Auf dieser Seilqualität basieren die nachfolgenden Festlegungen (vgl. auch DIN 56927:2013-07). Drahtseile anderer Nennfestigkeit und Materialien sind gesondert zu beurteilen und zu prüfen.

  • Seilendverbindungen für Sicherungsseile werden nach DIN EN 13411-3:2011-04 ausgeführt.

Die Dimensionierung der Elemente berücksichtigt die dynamischen Kräfte beim Auffangen der Last.

Als Sekundärsicherung werden sowohl Sicherungsseile ohne Dämpfungselemente als auch Sicherungsseile mit Dämpfungselementen verwende.

ccc_3010_as_1.jpgDimensionierung der Sekundärsicherung
Fällt eine Last in das Sicherungselement, entsteht eine impulsartige Beanspruchung des Seiles. Dabei kann es zur Beschädigung von Elementen kommen, die sich im Kraftfluss befinden (z. B. Sicherungsseil, Sicherungsöse am Scheinwerfer, Lastaufnahmepunkt am Bauwerk, Tragseile von Leuchtenhängern). Innerhalb einer Sekundärsicherung ist das schwächste Bauteil maßgebend für die Dimensionierung der gesamten Sekundärsicherung.
ccc_3010_as_41.jpg

Abb. 39
Beispiel einer Kennzeichnung

Kennzeichnung

Sicherungsseile gelten nicht als Anschlagmittel im Sinne der Maschinenrichtlinie und können somit keine CE-Kennzeichnung aufweisen. Sie sind daher vom Hersteller nach den gesetzlichen Anforderungen (ProdSG) zu kennzeichnen. Zusätzlich sind die maximal zulässige zu sichernde Masse und der Seildurchmesser anzugeben.

Anschlagseile im Sinne der Maschinenrichtlinie dürfen als Sicherungsseile verwendet werden.

ccc_3010_as_1.jpgIndividuelle Tragfähigkeitsangaben beschreiben nicht das maximal zulässige Gewicht im Absturzfall!
Einzelne Elemente (z. B. Schnellverbindungsglieder, Pressklemmen) können mit individuellen Tragfähigkeitsangaben (z. B. WLL) versehen sein. Die Tragfähigkeitsangaben gelten in der Regel für das Heben von Lasten im Hebezeugbetrieb. Sie beschreiben nicht das maximal zulässige Gewicht, für das das Sicherungsseil oder die Sicherungskette im Hinblick auf die Sicherung von Lasten im Absturzfall ausgelegt ist!

2.3.1 Sicherungsseile ohne Dämpfungselement

Sicherungsseile ohne Dämpfungselement sind nach den Festlegungen der Tabelle 7 auszuwählen.

Die Dimensionierungen der Tabelle 7 basieren auf den Festlegungen der DIN 56927:2013-07; daneben kann die Dimensionierung von Sicherungsseilen auch nach dem im Anhang von DIN 56927:2013-07 beschriebenen Prüfverfahren nachgewiesen werden.

Tabelle 7 Sicherungsseil als Sekundärsicherung

Seildurchmesser nach Seilklasse 6 × 19 mit Nennfestigkeit 1770 N/mm2[mm]Durchmesser Schnellverbindungsglied nach DIN 56927: 2013-07
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Abb. 40
[mm]
Maximal zu sichernde Masse mit Sicherungsseil, bei maximaler Fallhöhe von 20 cm
Länge 0,6 m [kg]Länge 1,0 m oder länger [kg]
3459
441016
551525
662236
884064
101062100

Die Werte der obigen Tabelle wurden auf Basis der DIN 56927:2013-07 ermittelt.

Die Festlegungen in der DIN 56927:2013-07 enthalten unterschiedliche Dimensionierungen für die einsträngige und die zweisträngige Sicherungsmethode. Die Unterschiede sind jedoch so gering, dass dies für die Anwendung unbedeutend ist.

Werden andere als die in der Tabelle aufgeführten Verbindungsglieder verwendet, so ist sicherzustellen, dass diese

  • eine Bruchkraft aufweisen, die mindestens der Bemessungsbruchkraft nach DIN 56927:2013-07 entspricht. Eine ausreichende Tragfähigkeit wird berechnet durch Multiplikation des Gewichtes der zu sichernden Masse mit dem Faktor 80 für 0,6 m Seillänge bzw. mit dem Faktor 50 für 1,0 m Seillänge und

  • gegen Selbstlösen gesichert sind.

Für größere Lasten oder den Gebrauch von Rundstahlketten als Sicherungselemente sind eigenständige Dimensionierungen unter Bewertung der Fallbewegung durchzuführen. Hierbei ist sicherzustellen, dass der vorhersehbare Fallweg der zu sichernden Last so gering wie möglich ist. Dieses Ziel wird am ehesten durch Ketten erreicht, die sich verkürzen lassen.

2.3.2 Sicherungsseile mit Dämpfungselement

Alternativ zu den Sicherungsseilen laut Tabelle 8 können Sicherungsseile mit Dämpfungselement verwendet werden.

Sicherungsseile mit Dämpfungselement können den beim Herabfallen einer Last in das Sicherungselement auftretenden Fangstoß erheblich reduzieren. Deshalb haben Sicherungsseile mit Dämpfungselement im Vergleich zu Sicherungsseilen ohne Dämpfungselement einen geringeren Querschnitt.

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Abb. 41
Sicherungsseil mit Dämpfungselement

Ein weiterer Vorteil ist die im Fehlerfall reduzierte Belastung aller im Kraftfluss befindlichen Elemente (z. B. Aufhängepunkt, Schnellverbindungsglied, Sicherungsöse an der Last).

Die zuverlässige Wirkung des Dämpfungselementes ist entscheidend für die sichere Funktion des gesamten Sicherungsseiles. Deshalb ist die Ausführung des Dämpfungselementes von wesentlicher Bedeutung. Sicherungsseile mit Dämpfungselement sind in einer qualitätsgesicherten Fertigung herzustellen und sollen baumustergeprüft sein.

2.3.3 Benutzung von Sicherungselementen

Ein Sicherungselement (Safety) ist so anzubringen, dass es keinen Fallweg zulässt. Ist ein Fallweg unvermeidbar, so ist dieser so gering wie möglich zu halten.

Bei der Sicherung von Arbeitsmitteln, die nach der Montage ausgerichtet werden müssen, wie z. B. Scheinwerfern, darf der maximale Fallweg von 20 cm nicht überschritten werden - unabhängig von der Befestigungsart.

Das Sicherungselement wird am vom Hersteller definierten Befestigungspunkt des Arbeitsmittels (z. B. Öse, Bügel) angebracht. Der Hersteller hat den Befestigungspunkt zu kennzeichnen, z. B. farblich oder mit einem Piktogramm. Es ist nicht zulässig, das Sicherungselement an Elementen des Arbeitsmittels anzubringen, die nicht dafür geeignet sind (etwa an Griffen).

Beispiel für Kennzeichnung des Befestigungspunktes für das Sicherungselement

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Abb. 42
Befestigungspunkt für das Sicherungselement

Bei Schnellverbindungsgliedern wird die sichere Funktion nur durch vollständiges Schließen der Schraubverbindung erreicht. Diese wird handfest angezogen.

Seile oder Bänder aus natürlichen oder synthetischen Fasern dürfen als Sicherungselement nicht verwendet werden, da diese bei Temperatureinwirkung (z. B. durch Scheinwerfer) und im Brandfall keine ausreichende Sicherheit bieten.

Ein Sicherungselement, das einmal belastet wurde oder augenscheinlich beschädigt ist, darf nicht mehr verwendet werden.