DGUV Information 215-313 - Lasten über Personen Sicherheit bei Veranstaltungen und Produktionen von Fernsehen, Hörfunk, Film, Theater, Messen, Veranstaltungen

Online-Shop für Schriften

Jetzt bei uns im Shop bestellen

Jetzt bestellen

Abschnitt 2.2 - 2.2 Lastaufnahmemittel

Lastaufnahmemittel in der Veranstaltungstechnik sind typischerweise:

  • Traversen

  • Laststangen

  • spezielle Konstruktionen zur Lastaufnahme

    (z. B. Lautsprecher-, Traversen- oder Beameraufhängungen)

Traversen in der Veranstaltungstechnik sind Fachwerk-Träger, die für das Errichten von Tragwerkkonstruktionen zur Montage von Scheinwerfern, Lautsprechern und vergleichbaren Geräten bestimmt sind.

Die Anforderungen an die Auswahl, Verwendung und Prüfung von Traversen werden im IGVW Standard SQ P1 "Traversen" beschrieben. Die IGVW Qualitätsstandards stehen unter www.igvw.de zur Verfügung.

Für die in der Veranstaltungstechnik eingesetzten Traversen-Elemente müssen statische Nachweise oder Baumusterprüfungen vorliegen.

Diese Nachweise enthalten ggf. auch konkrete Festlegungen für standardisierte Aufbauvarianten. Für nicht-standardisierte Aufbauvarianten sind eigenständige Berechnungen durchzuführen.

Traversen sind in der Regel nicht nach dem Prinzip der doppelten Nennbelastung dimensioniert, sondern nach den Anforderungen entsprechend Eurocode 0-9.

Die Auswahl der Traversen in Bezug auf deren Tragfähigkeit muss so erfolgen, dass keinerlei Überlastung auftritt; vernünftigerweise ist die Tragfähigkeit nicht maximal auszunutzen.

Laststangen sind vorrangig Lastaufnahmemittel von Prospektzügen. Die Ausführung erfolgt nach DIN 56950-1: 2012-05. Für derartige Laststangen sind Tragfähigkeitsangaben vorhanden, die sowohl die mögliche Gesamtlast und zulässige Streckenlasten als auch maximale Punktlasten festlegen. Die Tragfähigkeitsangaben berücksichtigen die in Abschnitt 1 beschriebene, erhöhte Sicherheit. Dynamische Kräfte sind zu beachten.

Spezielle Konstruktionen zur Lastaufnahme sind so auszuführen, dass die Last formschlüssig aufgenommen wird. Die Konstruktionen müssen in ihrer Bauart so beschaffen sein, dass die zu erwartenden Lasten sicher aufgenommen werden können.

Spezielle Konstruktionen zur Lastaufnahme müssen mit Tragfähigkeit, einer Typenbezeichnung, Hersteller und dem Baujahr oder einer Seriennummer gekennzeichnet sein. Liegt ein Nachweis für den speziellen Anwendungsfall "Lasten über Personen" vor, dürfen sie nach Herstellerangabe belastet werden. Liegt kein Nachweis vor, dürfen sie nur mit der Hälfte der Herstellerangabe belastet werden. Sind sie nicht gekennzeichnet, dürfen sie nicht verwendet werden.

Tabelle 6 Spezielle Lastaufnahmemittel in der Veranstaltungstechnik

LastaufnahmemittelBeschreibung
Lastaufnahmemittel für Traversen
ccc_3010_as_37.jpg
Abb. 35
Spezielle Lastaufnahmemittel für Traversen bestehen häufig aus einer Kombination einzelner Bauteile. Die Kennzeichnung der einzelnen Bauteile des Lastaufnahmemittels gibt keine Auskunft über die Gesamt-Tragfähigkeit des Lastaufnahmemittels.

Für das gebrauchsfertige Lastaufnahmemittel muss der Hersteller die zulässige Tragfähigkeit angeben.
Lastaufnahmemittel für Beschallungs- und Beleuchtungssysteme
ccc_3010_as_38.jpg
Abb. 36
Die Aufhängung von Beschallungs- und Beleuchtungssystemen besteht häufig aus einem Verbund von unterschiedlichen Komponenten und Lastaufnahmemitteln.
In derartigen Systemen dürfen nur vom Hersteller zugelassenen Komponenten eingesetzt werden.

Eigensicher ausgeführte Beschallungs- und Beleuchtungssysteme sowie deren eigensicher ausgeführte Aufhängungen (z. B. Flugrahmen) benötigen innerhalb des Systems keine zusätzlichen Maßnahmen zum Schutz gegen Herabfallen.
Genormte Scheinwerfer und Leuchtenbefestigungselemente nach
DIN 15560-24:1996-12 sowie
Befestigungselement und Übergangsstücke nach DIN 15560-25:1987-01
ccc_3010_as_39.jpg
Abb. 37
Scheinwerfer, Grundplatte, Rohrschelle und Zapfen, Leuchtenhülse für Foto- und Reportageleuchten

Drehsockel, Hülsen mit Feststellschrauben für Hängescheinwerfer, Stativhülse, Stativplatte, geschlossene Gelenk-Rohrschelle, offene Rohrschelle, Abnahmezapfen, Übergangsstücke
Diese Lastaufnahmemittel sind eigensicher ausgeführt und werden angewendet für Lasten von maximal 60 kg.

Die so montierten ortsveränderlichen Scheinwerfer und Leuchten werden zusätzlich mit einem Sicherungsseil gesichert (vgl. Abschnitte 1.3 und 2.3).

Anmerkung:
Wenn bei der Befestigung eines Scheinwerfers mit den Verbindungselementen "Scheinwerferzapfen ZC" und "Hülse mit Feststellschraube HB" der zusätzliche Sicherungsstift verwendet wird, kann auf eine Sekundärsicherung verzichtet werden.
nicht nach Norm gefertigte Lastaufnahmemittel
ccc_3010_as_40.jpg
Abb. 38
Nicht nach Norm gefertigte Lastaufnahmemittel können z. B. Scheinwerfer- und Leuchtenbefestigungselemente, Beamer- und Monitorhalterungen sein.

Diese sind nach den grundlegenden Sicherheitsanforderungen auszuführen und eigensicher zu dimensionieren (vgl. Abschnitte 1.1 und 1.2).

Hinsichtlich ihrer Verwendung sind die Herstellerangaben zu beachten.