DGUV Information 215-313 - Lasten über Personen Sicherheit bei Veranstaltungen und Produktionen von Fernsehen, Hörfunk, Film, Theater, Messen, Veranstaltungen

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Abschnitt 2.1 - 2.1 Anschlagmittel

Anschlagmittel müssen bezüglich der im Betrieb auftretenden Belastungen entsprechend beschaffen und ausreichend bemessen sein.

Basierend auf den Festlegungen nach Abschnitt 1 "Grundlegende Sicherheitsanforderungen" gilt für Anschlagmittel im Produktions- und Veranstaltungsbereich das Prinzip der Eigensicherheit. Wenn sich Personen unter den Lasten aufhalten können, dürfen Anschlagmittel maximal mit dem halben Wert der vom Hersteller angegebenen Tragfähigkeit belastet werden. Dadurch wird die Verdoppelung des Betriebskoeffizienten erreicht.

Im Kraftfluss zwischen dem Anschlagpunkt am Bauwerk und der Last werden unterschiedliche Anschlagmittel eingesetzt. Anschlagmittel werden ebenfalls beim Einsatz von Sekundärsicherungen verwendet.

Tabelle 1 Mindestens erforderliche Betriebskoeffizienten

keine Personen unter der Last Betriebskoeffizient Richtlinie 2006/42/EG (Maschinenrichtlinie), Anhang 1 *Personen unter der Last verdoppelter Betriebskoeffizient zur Erreichung der Eigensicherheit nach DGUV Vorschrift 17 und 18
Drahtseile510
Rundschlingen mit Drahtseileinlage510
Rundschlingen und Hebebänder aus Chemiefasern714 **
Anschlagketten48
Schäkel nach DIN EN 13889:2009-02510
andere Elemente aus Metall im Laststrang ***48

Insbesondere kommen folgende Anschlagmittel zum Halten von Lasten über Personen in der Produktions- und Veranstaltungstechnik zum Einsatz:

  • spezielle Anschlagmittel zum Halten von Lasten über Personen in der Veranstaltungstechnik (vgl. Tabelle 2 a)

  • Anschlagmittel für den allgemeinen Hebezeugbetrieb, die nur mit der Hälfte der vom Hersteller angegebenen Tragfähigkeit belastet werden dürfen (vgl. Tabelle 2 b)

Tabelle 2 a Spezielle Anschlagmittel zum Halten von Lasten über Personen in der Veranstaltungstechnik

Typ: Schnellverbindungsglied für die VeranstaltungstechnikAnschlagmittel mit einen Betriebskoeffizienten von 10 mit eindeutiger Kennzeichnung
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Abb. 2
Schnellverbindungsglieder nach DIN 56927:2013-07 können entsprechend der Tragfähigkeitsangabe belastet werden.
ccc_3010_as_4.jpgWarnhinweis:
Schnellverbindungsglieder ohne Kennzeichnung und Angaben zur Tragfähigkeit dürfen nicht verwendet werden.
ccc_3010_as_5.jpg
Abb. 3
Schnellverbindungsglied in der Sonderbauform können entsprechend der Tragfähigkeitsangabe belastet werden.
z. B. 90 × 8 mm,
200 kg nachgewiesene Tragfähigkeit nach DGUV Vorschrift 17 und 18

Tabelle 2 b Anschlagmittel für den allgemeinen Hebezeugbetrieb und sonstigen industriellen Einsatz

AnschlagmittelDiese Anschlagmittel dürfen beim Einsatz in der Veranstaltungstechnik in der Regel nur mit der Hälfte der vom Hersteller angegebenen Tragfähigkeit belastet werden.
Schäkel, hochfest, geschweifte Form
  • mit Augbolzen:

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Abb. 4
  • mit Mutter und Splint:

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Abb. 5
Schäkel nach DIN EN 13889:2009-02 haben einen Betriebskoeffizienten von 5.
Anmerkung:
Der Einsatz des Schäkels mit Mutter und Splint ist immer dann erforderlich, wenn betriebsbedingt zu erwarten ist, dass sich ein Bolzen lösen kann - z. B. bei bewegten Lasten über Personen, bei wiederkehrender Be- und Entlastung der Schäkel oder bei veränderlichen Betriebsbedingungen.
ccc_3010_as_4.jpgWarnhinweis:
Schäkel mit nicht bekannter Tragfähigkeit und nicht bekanntem Betriebskoeffizienten dürfen nicht verwendet werden.
Aufhängeglied, oval ccc_3010_as_8.jpg
Abb. 6
Aufhängeglieder nach DIN 5688-3:2007-04 haben einen Betriebskoeffizienten von 4.
Hinweis:
Beim mehrsträngigem Einsatz (Bridle) ist ggf. eine Reduzierung der Tragfähigkeit zu berücksichtigen.
Lasthaken, selbstverriegelnd
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Abb. 7
Selbstverriegelnde Lasthaken nach DIN EN 1677-3:2008-06 haben einen Betriebskoeffizienten von 4.
Es dürfen nur Lasthaken eingesetzt werden, deren Eigenschaften durch Herstellererklärung nachgewiesen sind.
Normative Festlegungen enthält die DIN EN 1677-3:2008-06 Geschmiedete, selbstverriegelnde Haken, Güteklasse 8
Anmerkung:
Die für den sicheren Betrieb erforderliche Bewegungsfreiheit des Lasthakens ist zu gewährleisten (z. B. mittels drehbarem Lasthaken).
Trägerklemme
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Abb. 8
Es dürfen nur Trägerklemmen eingesetzt werden, deren Tragfähigkeit bekannt und deren Schließmechanismus zwangsgeführt ist (z. B. Gewindespindel).
Bei eigensicherer Dimensionierung und einer Konstruktionsweise, die ein Selbstlösen verhindert, kann unter Voraussetzung fachgerechter Montage auf die Sekundärsicherung verzichtet werden.
ccc_3010_as_11.jpgHinweis:
Trägerklemmen dürfen nur senkrecht zur Trägerachse belastet werden (kein Schrägzug). Trägerklemmen dürfen nur an geeigneten und ausreichend tragfähigen Trägern montiert werden.
Träger mit Brandschutzbeschichtung sind grundsätzlich nicht geeignet.
Spannschloss
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Abb.9
Spannschlösser sind grundsätzlich nicht zum Heben von Lasten geeignet und meist nicht gekennzeichnet.
In der Veranstaltungstechnik sind Spannschlösser zum Halten von Lasten über Personen dann zulässig, wenn der Hersteller Angaben zu der Tragfähigkeit und zum Betriebskoeffizienten macht.
Spannschlösser dürfen sich nicht selbsständig aufdrehen können.

Für Anschlagmittel hat der Hersteller eine Konformitätserklärung nach Richtlinie 2006/42/EG (Maschinenrichtlinie) zu liefern und er hat die Anschlagmittel mit folgenden Angaben zu kennzeichnen:

  • Hersteller

  • CE-Kennzeichnung

  • Norm (sofern anwendbar) oder Betriebskoeffizient

  • Tragfähigkeit

Im Kraftfluss zwischen dem Anschlagpunkt am Bauwerk und der Last werden unterschiedliche Anschlagmittel eingesetzt. Anschlagmittel werden ebenfalls beim Einsatz von Sekundärsicherungen verwendet.

Verwendung

Ineinander greifende Elemente einer Verbindung (z. B. Schäkel und Kausche einer Seilendverbindung) sind so auszuwählen, dass sie mechanisch kompatibel und bei geschlossener Verbindung frei beweglich sind. Auch die Gefahr einer Kerbwirkung bei der Verbindung unterschiedlich harter Materialien muss berücksichtigt werden.

2.1.1 Drahtseile als Anschlagmittel

Drahtseile als Anschlagmittel müssen der Normenreihe DIN EN 13414 "Anschlagseile aus Stahldrahtseilen - Sicherheit" entsprechen.

Im Unterschied zu den Anforderungen für allgemeine Hebezwecke (DIN EN 13414-1:2009-02, DGUV Regel 109-005 "Gebrauch von Anschlag-Drahtseilen") können in der Veranstaltungstechnik auch Drahtseile mit Durchmessern ab 4 mm als Anschlagmittel verwendet werden. Die hierfür verwendeten Rundlitzenseile müssen der DIN EN 12385-4:2008-06 "Drahtseile aus Stahldraht - Sicherheit, Teil 4: Litzenseile für allgemeine Hebezwecke" entsprechen. Drahtseile mit Durchmessern von 4-6 mm kommen z. B. für das Halten von Dekorationen und Kulissen zum Einsatz. Für Drahtseile mit Durchmessern von 4-6 mm sollte eine Kennzeichnung z. B. auf einem Anhänger erfolgen, da eine Kennzeichnung auf der Pressung nicht praktikabel ist.

Drahtseile als Anschlagmittel für allgemeine Hebezwecke nach DIN EN 13414-1:2009-02 haben einen Mindestdurchmesser von 8 mm und sind mindestens mit Herstellerkennzeichen, Tragfähigkeit, CE-Kennzeichnung und üblicherweise mit dem Herstellungsjahr gekennzeichnet.

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Abb. 10

Bei einem Neigungswinkel von 0°-45° reduziert sich die Tragfähigkeit um 30 Prozent, bei einem Neigungswinkel zwischen 45° und 60° um 50 Prozent gegenüber zwei vertikalen Strängen. Neigungswinkel über 60° sind grundsätzlich nicht zulässig.

Bei der Dimensionierung eines nicht symmetrisch belasteten Doppelstrangs ist nur ein Strang als tragend anzunehmen; bei mehreren Strängen dürfen nur zwei Stränge als tragend angenommen werden.

Tabelle 3 Tragfähigkeit von Drahtseilen als Anschlagmittel für Lasten über Personen

Rundlitzenseil 6 × 19 mit Fasereinlage Seilendverbindung mit Kausche und Pressklemme (Wirkungsgrad 0,9) Seilfestigkeitsklasse 1960 (entspricht einer Nennzugfestigkeit von 1770 N/mm2- 1960 N/mm2)
Nenndurchmesser [mm]Tragfähigkeit in kg für Lasten über Personen
EinzelstrangDoppelstrang mit Neigungswinkeln
von 0° bis 45°von 45° bis 60°
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Abb. 11
ccc_3010_as_15.jpg
Abb. 12
ccc_3010_as_16.jpg
Abb. 13
48012080
5130190130
6190270190
8350490350
10500700500
127501050750
14100014001000
16135018901350

Dies gilt nicht, wenn sichergestellt ist, dass sich die Last gleichmäßig auch auf weitere Stränge verteilt.

Bei ungleicher Lastverteilung darf die zulässige Belastung der einzelnen Stränge nicht überschritten werden.

ccc_3010_as_1.jpgStarke Krümmung und Knicken von Drahtseilen ist zu verhindern!
Die Tragfähigkeit eines Drahtseils wird auch durch eine starke Krümmung reduziert. Der Radius der Krümmung (r) muss größer sein als der Seildurchmesser (d).

Um das Knicken der Seile an scharfen Kanten zu verhindern, ist ein wirksamer Kantenschutz einzusetzen oder es sind Trägerklemmen zu verwenden. Hierbei ist zu beachten, dass auch für den Bolzen an einer Trägerklemme die Bedingung r > d erfüllt sein muss.

Benutzung

  • Es dürfen keine fest (unverschiebbar) mit Kunststoff ummantelten Drahtseile verwendet werden

  • Drahtseile sind geschützt vor schädigenden Einflüssen zu lagern und zu transportieren.

  • Drahtseile dürfen nicht so angeschlagen werden, dass die Seilendverbindungen beschädigt werden können

  • Drahtseile dürfen nicht geknotet werden

  • Ablegereife Drahtseile dürfen keinesfalls weiterverwendet werden.

Ablegereife

Kriterien für die Ablegereife von Drahtsteilen als Anschlagmittel sind z. B.:

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Abb. 14
Tragfähigkeit eines Drahtseils

  • sichtbare Drahtbrüche

  • Knicke

  • Quetschungen

  • Korrosionsschäden

  • Beschädigung der Seilendverbindung

  • heraustretende oder beschädigte Fasereinlage

Weitere Informationen hierzu siehe DGUV Regel 109-005 "Gebrauch von Anschlag-Drahtseilen" (Abschnitt 5 "Ablegereife").

Seilendverbindungen für Drahtseile

Als Seilendverbindungen für Drahtseile werden vorwiegend Pressklemmen sowie Seilschlösser der Normenreihe DIN EN 13411 "Endverbindungen für Drahtseile aus Stahldraht" verwendet.

Seilendverbindungen können nach folgenden Normen ausgeführt werden:

  • DIN EN 13411-1:2009-02 Kauschen für Anschlagseile aus Stahldrahtseilen

  • DIN EN 13411-2:2009-02 Spleißen von Seilschlaufen für Anschlagseile

  • DIN EN 13411-3:2011-04 Pressklemmen und Verpressen

  • DIN EN 13411-4:2011-06 Vergießen mit Metall oder Kunstharz

  • DIN EN 13411-6:2009-04 Asymmetrische Seilschlösser

  • DIN EN 13411-7:009-04 Symmetrische Seilschlösser

Aluminium-Pressklemmen an Seilen mit Fasereinlage dürfen nur bis zu einer Einsatz- bzw. Umgebungstemperatur von 100° C eingesetzt werden; für Seile mit Stahleinlage gilt entsprechend eine maximale Temperatur von 150° C. Höhere Temperaturen können bei der Sicherung von Scheinwerfern am Gehäuse oder in der Nähe des Gehäuses von Scheinwerfern auftreten.

Drahtseilschlaufen ohne Kauschen (Weichaugen) dürfen grundsätzlich nicht verwendet werden.

Nicht genormte, verstellbare Seilendverbinder

Nicht genormte kraftschlüssig wirkende, verstellbare Seilendverbinder dürfen zum Halten von Lasten über Personen nur verwendet werden, wenn deren sichere Funktion eindeutig überprüfbar ist und das tragende Seil nicht beschädigt wird. Benutzerinformationen des Herstellers sind zu befolgen.

Seilklemmen

Seilklemmen nach DIN 1142 (alt) oder DIN EN 13411-5: 2009-02 dürfen zur Herstellung von Seilendverbindungen nicht verwendet werden. Der Durchmesser von Drahtseilen schwankt infolge der Seilelastizität bei häufigem Lastwechsel stark, so dass sich Seilklemmen lockern können und eine sichere Seilendverbindung auf Dauer nicht gewährleistet ist.

2.1.2 Rundschlingen als Anschlagmittel

In der Veranstaltungstechnik werden Rundschlingen vorrangig zum Anschlagen von Traversen verwendet. Normative Anforderungen sind in DIN EN 1492-2:2009-05 "Rundschlingen aus Chemiefasern" festgelegt.

Rundschlingen sind gekennzeichnet (Etikett) mit folgenden Angaben:

  • Hersteller

  • Tragfähigkeit

  • CE-Kennzeichnung

  • Länge

  • Werkstoff

  • Norm

  • Rückverfolgbarkeitscode

  • Herstellungsjahr

Rundschlingen ohne Kennzeichnungen dürfen nicht verwendet werden.

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Abb. 15
Seilklemme nach DIN 1142 (alt) oder DIN EN 13411-5: 2009-02

Rundschlingen zum Halten von Lasten über Personen dürfen maximal mit dem 0,5-fachen Wert der vom Hersteller angegebenen Tragfähigkeit (WLL) belastet werden.

In Tabelle 4 ist berücksichtigt, dass sich bei einem Neigungswinkel von 7°-45° die Tragfähigkeit um 30 Prozent und bei einem Neigungswinkel zwischen 45° und 60° um 50 Prozent gegenüber zwei vertikalen Strängen reduziert. Neigungswinkel über 60° sind grundsätzlich nicht zulässig.

Bei der Dimensionierung eines nicht symmetrisch belasteten Doppelstrangs ist nur ein Strang als tragend anzunehmen; bei mehreren Strängen dürfen nur zwei Stränge als tragend angenommen werden. Dies gilt nicht, wenn sichergestellt ist, dass sich die Last gleichmäßig auch auf weitere Stränge verteilt.

Bei ungleicher Lastverteilung darf die zulässige Belastung der einzelnen Stränge nicht überschritten werden.

Seilschlösser

asymmetrische Seilschlösser:symmetrisches SeilschlossEs dürfen nur Seilschlösser verwendet werden, die
DIN EN 13411-6:2009-04 oder 13411-7:2009-04 entsprechen. Der Hersteller muss Angaben über den Durchmesser und die Festigkeitsklasse des Seiles zur Verfügung stellen, für die das Seilschloss ausgelegt ist. Seilschlösser dürfen beim Einsatz in der Veranstaltungstechnik in der Regel nur mit der Hälfte der sich daraus ergebenden Tragfähigkeit belastet werden.

Seilschlösser sind nur auf Zug zu beanspruchen und unter Berücksichtigung der Betriebsbedingungen gegen unbeabsichtigtes Lösen zu sichern. Das nicht tragende Seilende soll fixiert werden; das tragende Seil darf nicht mit eingeklemmt werden.

Kennzeichnung:
  • Hersteller

  • Nenngröße oder Nenngrößenbereich

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Abb. 16
ccc_3010_as_20.jpg
Abb. 17
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Abb. 18

Tabelle 4 Tragfähigkeit von Rundschlingen für Lasten über Personen

Tragfähigkeit für Lasten über Personen
Tragfähigkeit WLL nach DIN EN 1492-2: 2009-05Farbcode nach DIN EN 1492-2: 2009-05Einzelstranggeschnürtumgelegt bis ß = 6°umgelegt Neigungswinkel ßzweisträngig geschnürt Neigungswinkel ß
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Abb. 19
ccc_3010_as_23.jpg
Abb. 20
ccc_3010_as_24.jpg
Abb. 21
7° bis 45°
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Abb. 22
45° bis 60°
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Abb. 23
7° bis 45°
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Abb. 24
45° bis 60°
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Abb. 25
1 tviolett500 kg400 kg1000 kg700 kg500 kg560 kg400 kg
2 tgrün1000 kg800 kg2000 kg1400 kg1000 kg1120 kg800 kg
3 tgelb1500 kg1200 kg3000 kg2100 kg1500 kg1660 kg1200 kg
4 tgrau2000 kg1600 kg4000 kg2800 kg2000 kg2240 kg1600 kg

Abweichend von der Farbcodierung nach DIN EN 1492-2: 2009-05 werden für den Einsatz in der Veranstaltungstechnik Rundschlingen unterschiedlicher Tragfähigkeiten auch in Schwarz hergestellt.

Bei Einsatz von Rundschlingen ist darauf zu achten, dass diese nicht über Kanten mit zu geringem Radius gelegt werden ("scharfe Kanten"). Der Radius (r) der Kanten muss größer sein als die Dicke (d) der Rundschlingen. Das Maß d ist die Dicke der belasteten Rundschlinge. Bei scharfen Kanten (r < d) oder aufrauend wirkenden Oberflächen müssen die gefährdeten Stellen der Rundschlingen geschützt werden.

Dies wird durch einen geeigneten, an allen scharfen Kanten angewendeten Kantenschutz erreicht.

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Abb. 26

ccc_3010_as_30.jpg

Abb. 27

Verwendung

  • Rundschlingen sind trocken sowie gegen Einwirkungen von Witterungseinflüssen (insbesondere UV-Strahlung) und aggressiven Stoffen (wie z. B. Lösemittel) geschützt zu lagern.

  • An Rundschlingen dürfen keine Reparaturen oder andere Veränderungen durchgeführt werden.

  • Rundschlingen dürfen nicht geknotet oder ineinander geschnürt werden.

Ablegereife

Kriterien für die Ablegereife von Rundschlingen sind z. B.:

  • Schäden durch Wärmeeinfluss (z. B. Strahlung, Reibung, Berührung)

  • Beschädigung ihrer Vernähung bzw. der Ummantelung, sodass die Einlage zu sehen ist

  • Beschädigung durch chemische Einwirkungen (z. B. Lösemittel)

  • Versprödung durch physikalische Einwirkungen (z. B. UV-Strahlung)

  • Erreichen der Ablegekriterien nach Herstellerangaben

Weitere Hinweise zu Rundschlingen, siehe auch DGUV Information 209-061 "Gebrauch von Hebebändern und Rundschlingen aus Chemiefasern". Die darin angegebenen Tragfähigkeiten beziehen sich auf den allgemeinen Hebezeugbetrieb (keine Lasten über Personen).

2.1.2.1 Rundschlingen aus synthetischen Fasern

Aufgrund ihrer Materialeigenschaften dürfen Rundschlingen aus synthetischen Fasern für Lasten über Personen nur in Verbindung mit einer ausreichend dimensionierten metallischen Sekundärsicherung eingesetzt werden.

2.1.2.2 Rundschlingen mit Drahtseileinlage

Rundschlingen mit Drahtseileinlage bestehen aus einem endlos gelegten Rundlitzenstahlseil in einem Polyestermantel.

Rundschlingen mit Drahtseileinlagen sind nicht genormt und daher in der Regel auch nicht mit einem Farbcode nach DIN EN 1492-2:2009-05 gekennzeichnet.

Tragfähigkeit, Verwendung, Prüfung und Ablegereife richten sich nach den Angaben des Herstellers. Bei der Verwendung ist der Mindestbiegeradius nach Herstellerangabe zu berücksichtigen.

Vorzugsweise sind Rundschlingen mit Drahtseileinlage einzusetzen, die von einer akkreditierten Stelle geprüft und zertifiziert sind.

2.1.3 Ketten als Anschlagmittel

Stahlketten werden in vielen Formen und Qualitäten angeboten. Für das Halten von Lasten sind nur kurzgliedrige Rundstahlketten (Teilung T=3 × d; Teilung, die dem Dreifachen des Kettenglied-Durchmessers entspricht) mit verschweißten Kettengliedern nachgewiesener Qualität geeignet.

ccc_3010_as_31.jpg

Abb. 28 und 29
Darstellung der Verwendung von Ketten an Kanten

ccc_3010_as_32.jpg

Abb. 30
Kettenstempel als Herstellerkennzeichnung

ccc_3010_as_33.jpg

Abb. 31
Anhänger an 1-strängiger 16 mm-Kette > rot = Güteklasse 8

Für Lasten über Personen werden vorzugsweise Anschlagketten nach der Normenreihe DIN EN 818 der Güteklasse 8 eingesetzt. Anschlagketten höherer Güteklassen sind ebenfalls zulässig und herstellerspezifisch gekennzeichnet.

Andere Ketten (z. B. Hebezeugketten und Zurrketten zur Ladungssicherung) dürfen nicht als Anschlagketten eingesetzt werden.

Anschlagketten sind mindestens meterweise mittels Kettenstempel des Herstellers markiert und ihre Güteklasse ist durch Kettenanhänger ausgewiesen.

Anschlagketten zum Heben sind in Nenngrößen eingeteilt und gekennzeichnet durch die Ketten-Nenndicke und die erste Ziffer der Bruchspannung.

Beispiel:NG 8-8 Ketten-Nenndicke 8 mm, Bruchspannung 800 N/mm2

Tabelle 5 Tragfähigkeit von Anschlagketten

Tragfähigkeit für Lasten über Personen
Ketten-NenndickeTragfähigkeit WLLEinzelstrang
ccc_3010_as_34.jpg
Abb. 32
Doppelstrang mit symmetrischer Belastung
ccc_3010_as_35.jpg
Abb. 33
ccc_3010_as_36.jpg
Abb. 34
mit Neigungswinkeln
7° bis 45°45° bis 60°
6 mm1120 kg560 kg784 kg560 kg
8 mm2000 kg1000 kg1400 kg1000 kg
10 mm3150 kg1575 kg2205 kg1575 kg

In Tabelle 5 ist berücksichtigt, dass sich bei einem Neigungswinkel von 7°-45° die Tragfähigkeit um 30 Prozent und bei einem Neigungswinkel zwischen 45° und 60° um 50 Prozent gegenüber zwei vertikalen Strängen reduziert. Neigungswinkel über 60° sind grundsätzlich nicht zulässig.

Bei der Dimensionierung eines nicht symmetrisch belasteten Doppelstrangs ist nur ein Strang als tragend anzunehmen; bei mehreren Strängen dürfen nur zwei Stränge als tragend angenommen werden. Dies gilt nicht, wenn sichergestellt ist, dass sich die Last gleichmäßig auch auf weitere Stränge verteilt. Bei ungleicher Lastverteilung darf die zulässige Belastung der einzelnen Stränge nicht überschritten werden.

Für die Anpassung der Kettenlänge werden Kettenverkürzer in unterschiedlichen Bauarten angeboten; die dazugehörenden Benutzerinformationen sind strikt zu beachten. Kettenverkürzer dürfen nur in der bestimmungsgemäßen Gebrauchslage verwendet werden.

Besteht die Gefahr des unbeabsichtigten Lösens eines Kettenverkürzers (z. B. Lastwechsel oder nichtvertikale Einbaulage), so sind nur Kettenverkürzer einzusetzen, die mit Sicherungselementen gegen ungewolltes Aushängen ausgerüstet sind.

In besonderen Anwendungsfällen (z. B. beim sogenannten "Bridle") dürfen auch langgliedrige Ketten, deren Tragfähigkeit bekannt ist, eingesetzt werden, um die Länge eines Laststrangs durch Einsatz eines Schäkels innerhalb einer Aufhängung anpassen zu können.

Verwendung

  • Die Funktionsfähigkeit von Sicherungselementen (z. B. Verriegelungsbolzen an Kettenverkürzungselementen) ist vor jedem Einsatz zu prüfen.

  • Ketten dürfen nicht geknotet werden.

  • Ketten sind so um scharfe Kanten der Last zu legen, dass Kettenglieder nicht verbogen werden.

  • Verdrehte Ketten dürfen nicht zum Anschlagen von Lasten verwendet werden.

  • Hebezeugketten dürfen nicht als Anschlagketten verwendet werden

Ablegereife

Kriterien für die Ablegereife von Ketten sind z. B.:

  • Verschleiß

  • Risse

  • Bruch eines Kettengliedes

  • Korrosionsschäden

  • Deformation von Kettengliedern oder Kettenbauteile

sofern zutreffend

Einsatz nur mit zusätzlicher Sekundärsicherung nach Abschnitt 2.3 zulässig

z. B. Spannschlösser, Lastmesseinrichtungen, Trägerklemmen, Aufhängeglieder