Abschnitt 1.6 - 1.6 Abweichungen von den grundlegenden Sicherheitsanforderungen
Nur wenn durch eine Beurteilung der Gefährdungen durch eine fachkundige Person nachvollziehbar festgestellt worden ist, dass Lasten beim Herunterfallen keine Personenschäden zur Folge haben können, kann von den grundlegenden Sicherheitsanforderungen abgewichen werden. Dies kann beispielsweise der Fall sein beim Einbinden von Vorhängen mit Bändern oder bei Mikrofonabhängungen, bei denen die Zugentlastung tragende Funktionen hat.