DGUV Information 215-313 - Lasten über Personen Sicherheit bei Veranstaltungen und Produktionen von Fernsehen, Hörfunk, Film, Theater, Messen, Veranstaltungen

Online-Shop für Schriften

Jetzt bei uns im Shop bestellen

Jetzt bestellen

Abschnitt 1.3 - 1.3 Einfehlersicherheit durch Sicherungselemente/Sekundärsicherungen

Die Einfehlersicherheit wird durch den Einsatz zusätzlicher Sicherungselemente (Safeties) erreicht. (Die Anforderungen an diese Sicherungselemente sind in Abschnitt 2.3 beschrieben.)

Mit dieser Methode können folgend beispielhaft genannte, mögliche Fehler kompensiert werden:

  • Handhabungs- oder Montagefehler

  • Selbstlösen von Verbindungen

  • Verwendung von Arbeitsmitteln, die den konstruktiven Anforderungen (vgl. Abschnitt 1.1) nicht in vollem Umfang entsprechen

In der Praxis wird bei Leuchten, Lautsprechern, Monitoren, Dekorationen und anderen Gegenständen im Produktions- und Veranstaltungsbetrieb, die mit Befestigungseinrichtungen für ortsveränderliche Verwendung (z. B. Zapfen und Hülse, C-Haken) montiert werden, die Sicherheit der Aufhängung durch die Qualität der Montage am Einsatzort beeinflusst. Deshalb ist für diese Anwendungen eine Sekundärsicherung erforderlich.

Ein Sicherungselement (Safety) ist so anzubringen, dass es keinen Fallweg zulässt. Ist ein Fallweg unvermeidbar, so ist dieser so gering wie möglich zu halten.

Bei der Sicherung von Arbeitsmitteln, die nach der Montage ausgerichtet werden müssen, wie z. B. Scheinwerfern, darf der maximale Fallweg von 20 cm nicht überschritten werden.

Auf eine zusätzliche Sicherung (Sekundärsicherung) kann verzichtet werden, wenn die Befestigungseinrichtung eigensicher ausgeführt ist und nur mit Werkzeug zu lösen sowie gegen Selbstlösen gesichert ist.

Lässt das Sicherungselement (Sicherungsseil) einen Fallweg zu, muss die Kraft berücksichtigt werden, die beim Sturz der Last in das Sicherungselement entsteht. Dabei ist die Höhe des Fallweges entscheidend. Unter Prüfbedingungen sind bei 20 cm Fallweg Kräfte bis zum 50-fachen der fallenden Last nachgewiesen worden.

ccc_3010_as_1.jpgMaximaler Fallweg
Bei der Sicherung von Arbeitsmitteln, die nach der Montage ausgerichtet werden müssen (z. B. Scheinwerfer), darf der maximale Fallweg von 20 cm nicht überschritten werden.
ccc_3010_as_2.jpg

Abb. 1
Schematische Darstellung einer Lastverteilung an einer Traverse mit mehreren Aufhängungen