DGUV Information 215-313 - Lasten über Personen Sicherheit bei Veranstaltungen und Produktionen von Fernsehen, Hörfunk, Film, Theater, Messen, Veranstaltungen

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Anhang 2 - Regeln der Technik, die sicherheitstechnische Anforderungen enthalten

Die technische Umsetzung der Schutzziele aus Abschnitt 2 erfolgt z. B. durch die Anwendung von arbeitsmittelbezogenen Normen der Veranstaltungstechnik.

  • TRBS 2111:2014-03 "Mechanische Gefährdungen, - Allgemeine Anforderungen"

    Maßnahmen zum Schutz gegen unbeabsichtigte Bewegung und Lageänderung von Arbeitsmitteln, deren Teilen oder Arbeitsgegenständen:

    • Einrichtungen zum formschlüssigen Festsetzen (z. B. Bolzen, Arretierungen, Aufnahmevorrichtungen)

    • ausreichende statische Stabilität des Arbeitsmittels, d. h. die verschiedenen Teile des Arbeitsmittels sowie die Verbindungen untereinander müssen den Belastungen aus inneren Kräften und äußeren Lasten standhalten können. Die DIN 56950-1:2012-05 "Veranstaltungstechnik, Maschinentechnische Einrichtungen, Sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfung" beinhaltet Anforderungen an die Auslegung aller Konstruktionselemente und Tragmittel. Bei der Berechnung der tragenden Konstruktionselemente zwischen der Befestigung der maschinentechnischen Einrichtung und der Endverbindung des Tragmittels ist eine verdoppelte Nennbelastung anzusetzen.

  • TRBS 1203:2019-03 "Zur Prüfung befähigte Personen"

  • Die DIN 56950-2:2014-09 "Veranstaltungstechnik, Maschinentechnische Einrichtungen, Sicherheitstechnische Anforderungen an bewegliche Leuchtenhänger" fordert zwei Tragmittel pro Aufhängepunkt, die so auszulegen sind, dass die anteiligen Seilzugkräfte bei Nennbelastung mindestens die zehnfache Sicherheit (bezogen auf die Mindestbruchkraft) aufweisen.

  • Normenreihe

    • DIN EN 13411 "Endverbindungen für Drahtseile aus Stahldraht - Sicherheit"
      DIN EN 13411-1:2009-02 "Kauschen für Anschlagseile aus Stahldrahtseilen"

    • DIN EN 13411-2:2009-02 "Spleißen von Seilschlaufen für Anschlagseile"

    • DIN EN 13411-3:2011-04 "Pressklemmen und Verpressen"

    • DIN EN 13411-4:2011-06 "Vergießen mit Metall und Kunstharz"

    • DIN EN 13411-6:2009-04 "Asymmetrische Seilschlösser"

    • DIN EN 13411-7:2009-04 "Symmetrische Seilschlösser"

    Käufern, die nach diesen Normen bestellen, wird empfohlen, in ihrem Kaufvertrag festzulegen, dass der Hersteller ein Qualitätssicherungssystem betreibt; damit soll sichergestellt werden, dass Produkte, für die eine Normgerechtigkeit behauptet wird, die geforderte Qualität auch faktisch aufweisen.

  • Die DIN 56927:2013-07 "Sicherungsseil für zu sichernde Gegenstände bis 60 kg Eigengewicht" definiert Maße, sicherheitstechnische Anforderungen und Kriterien einer Prüfung für Sicherungsseile, die als Schutz gegen das Herabfallen von ortsveränderlichen Gegenständen verwendet werden.

  • Die DIN VDE 0100 Teil 718:2014-06 (IEC 60364-7-718) "Errichten von Niederspannungsanlagen Teil 7-718: Anforderungen für Betriebsstätten, Räume und Anlagen besonderer Art - Öffentliche Einrichtungen und Arbeitsstätten" enthält folgende Anforderungen: Freihängende Betriebsmittel über 5 kg Masse müssen mit einer zusätzlichen unabhängigen Befestigung gesichert sein. Jede unabhängige Befestigung muss so konstruiert sein, dass diese für sich die Gesamtmasse mit 5-facher Sicherheit tragen kann.

  • DIN VDE 0711-1:2016-04 (EN 60598-1) "Leuchten - Teil 1: Allgemeine Anforderungen und Prüfungen": Die Befestigungen von Hängeleuchten und ortsfesten Decken- und Wandleuchten müssen für eine Prüflast entsprechend dem 5-fachen Eigengewicht der kompletten Leuchte ausgelegt sein (keine Verformung der Bauteile bei Prüflast).

  • DIN VDE 0868-1:2016-05 (DIN EN 62368-1) "Einrichtungen für Audio/Video-, Informations- und Kommunikationstechnik - Teil 1: Sicherheitsanforderungen": Bei Wand- und Deckenmontage von Geräten in über 2 m Höhe oder von Geräten mit einer Masse von mehr als 1 kg werden Anforderungen an Einrichtungen für Wand- oder Deckenmontage festgelegt. Diese Einrichtungen müssen einer definierten Prüfkraft standhalten und dabei mechanisch intakt bleiben. Die Prüfkraft entspricht dem vierfachen Gewicht des Gerätes oder dem Gewicht des Gerätes plus 880 N, je nachdem welcher Wert kleiner ist.

  • Eurocode 0: Grundlagen, DIN EN 1990:2010-12 (und nationaler Anhang) "Grundlagen der Tragwerksplanung"

  • Eurocode 1: Einwirkungen, DIN EN 1991-1-1:2010-12 (Reihe und Anhänge) "Einwirkungen auf Tragwerke"

  • Eurocode 3: Stahlbau: DIN EN 1993-1-1:2010-12 (Reihe und nationale Anhänge) "Bemessung und Konstruktion von Stahlbauten"

  • Eurocode 5: Holzbau, DIN EN 1995-1-1:2010-12 (Reihe und nationale Anhänge) "Bemessung und Konstruktion von Holzbauten" und DIN 1052-10:2012-05 "Herstellung und Ausführung von Holzbauwerken - Teil 10 Ergänzende Bestimmungen"

  • Eurocode 9: Aluminiumbau, DIN EN 1999-1-1: 2014-03 (Reihe und nationale Anhänge) "Bemessung und Konstruktion von Aluminiumtragwerken"

Die Anforderungen an die erforderlichen Fachkenntnisse von Personen, die zur Prüfung von Arbeitsmitteln befähigt sind, richten sich nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Eine Konkretisierung erfolgt in den Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS).