DGUV Information 213-019 - Papierherstellung und Ausrüstung Umroller und Rollenschneider

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Abschnitt 3.7 - 3.7 Rollenabsenkeinrichtungen DIN EN 1034-3 (Umroller und Rollenschneider) Abschnitt 5.17

An Tragtrommel-Rollenschneidern werden die fertigen Rollen auf Rollenabsenkbühnen ausgestoßen und durch Kippen dieser Bühnen auf den Boden abgesenkt. Nun rollen sie meist bis zu einem Plattenförderband oder einer aus dem Boden kommenden Rollenabsenkbühne. Da zwischen der sich absenken-den Bühne und dem Boden Quetschgefahr besteht, muss der Gefahrbereich durch eine Schutzeinrichtung mit Annäherungsreaktion (z. B. Lichtgitter, IR-Scanner, Schaltmatte) gesichert sein (Abb. 8).

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Abb. 8
Eine Schaltmatte unter der Absenkbühne in Verbindung mit seitlichen Abweisern an der Bühne sichern gegen Quetschen beim Auswerfen der Rolle.

Ältere Anlagen, insbesondere mit Baujahr vor 1991, wurden jedoch noch mit Tippbetrieb ausgeliefert. Hier muss jedoch darauf geachtet werden, dass die Befehlseinrichtung für das Absenken so angeordnet ist, dass der Gefahrbereich eingesehen werden kann und die drei freiliegenden Kanten der Bühne durch ausweichende, überstehende Blenden gesichert sind. Die Schutzmaßnahme Tippbetrieb ist nur wirksam, wenn die bedienende Person während des Tippens nicht schon ihren Blick auf den nächsten Arbeitsschritt richtet. Dies kann durch geeignete Anbringung des Stellteils für den Tippbetrieb, ggf. mit Zustimmeinrichtuung erreicht werden. Als Maßnahme gegen die Quetsch- und Schergefährdungen bei gefahrbringenden Bewegungen der Bühne ist Tippbetrieb nur für ältere Maschinen zulässig. Entsprechend der Betriebssicherheitsverordnung muss im Zuge einer Gefährdungsbeurteilung geprüft werden, ob eine Nachrüstung einer Schutzeinrichtung mit Annäherungsreaktion erforderlich ist.

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Abb. 9
Wird die Betriebsanleitung in der Schaltwarte aufbewahrt, ist sie leicht zugänglich und wird im Zweifelsfall auch genutzt.