DGUV Information 215-442 - Beleuchtung im Büro Teil 1 Hilfen für die Planung der...

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Abschnitt 5, 5 Telearbeitsplatz
Abschnitt 5
Beleuchtung im Büro Teil 1 Hilfen für die Planung der künstlichen Beleuchtung in Büroräumen Teil 2 Planungsbeispiele (DGUV Information 215-442)
Titel: Beleuchtung im Büro Teil 1 Hilfen für die Planung der künstlichen Beleuchtung in Büroräumen Teil 2 Planungsbeispiele (DGUV Information 215-442)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: DGUV Information 215-442
Gliederungs-Nr.: [keine Angabe]
Normtyp: Satzung

Abschnitt 5 – 5 Telearbeitsplatz

Perspektive

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Telearbeitsplätze sind vom Arbeitgeber fest eingerichtete Bildschirmarbeitsplätze im Privatbereich der Beschäftigten, für die der Arbeitgeber eine mit den Beschäftigten vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit und die Dauer der Telearbeit festgelegt hat.

Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) sieht vor, dass für Telearbeitsplätze im Privatbereich die gleichen Anforderungen wie für den Arbeitsplatz im Büro gelten. Beim mobilen Arbeiten im Home Office wird empfohlen diese Anforderungen möglichst auch umzusetzen.

Grundriss

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Die Beleuchtungsanlage sollte dem häuslichen Charakter des Raumes entsprechen. Die Beschäftigten sollten so weit wie möglich bei der Auswahl der Leuchten mit einbezogen werden.