DGUV Information 215-442 - Beleuchtung im Büro Teil 1 Hilfen für die Planung der...

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Abschnitt 2.1, 2.1 Zweipersonenbüro, Beleuchtungslösung 1
Abschnitt 2.1
Beleuchtung im Büro Teil 1 Hilfen für die Planung der künstlichen Beleuchtung in Büroräumen Teil 2 Planungsbeispiele (DGUV Information 215-442)
Titel: Beleuchtung im Büro Teil 1 Hilfen für die Planung der künstlichen Beleuchtung in Büroräumen Teil 2 Planungsbeispiele (DGUV Information 215-442)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: DGUV Information 215-442
Gliederungs-Nr.: [keine Angabe]
Normtyp: Satzung

Abschnitt 2.1 – 2.1 Zweipersonenbüro, Beleuchtungslösung 1

Lichtwirkung

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Für eine ausreichende Beleuchtung von Arbeitsplätzen mit Stehleuchten wird zumeist pro Arbeitsplatz eine Leuchte benötigt. In dem gezeigten Beispiel ist eine Stehleuchte mit zwei Leuchtenköpfen symmetrisch im Raum zwischen den Schreibtischen und vor der Fensterwand positioniert. Der Direktanteil der beiden Leuchtenköpfe sollte individuell steuer- bzw. schaltbar sein.

Soll in dieser Position eine Stehleuchte mit nur einem Leuchtenkopf eingesetzt werden, so ist sicher zu stellen, dass der gesamte Bereich des Arbeitsplatzes (siehe Abschnitt 6.2.2 Teil 1) ausgeleuchtet wird.

Für eine ausreichende Beleuchtung des türnahen Bereichs sorgen auch hier wie in den Beispielen für das Einzelbüro zwischen den 3 Achsen positionierte Downlights.

Leuchtenplan

string
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Direkt-indirekte doppelköpfige Stehleuchte string LV 35↓/65↑
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Einbau-Downlights string LV 100↓
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