DGUV Information 215-442 - Beleuchtung im Büro Hilfen für die Planung von Beleuchtungsanlagen von Räumen mit Bildschirm- und Büroarbeitsplätzen SP 2.4

Online-Shop für Schriften

Jetzt bei uns im Shop bestellen

Jetzt bestellen

Abschnitt 6.5 - 6.5 Wartung und Instandhaltung

Der Lichtstrom der Beleuchtungsanlage und damit die Beleuchtungsstärken nehmen über die Betriebsdauer durch Alterung und Verschmutzung ab. Dies geschieht in Abhängigkeit von den eingesetzten Lichtquellen, Leuchten und Betriebsgeräten sowie von den Raumoberflächen. Dies gilt sowohl für konventionelle Lichtquellen, z. B. Leuchtstofflampen, als auch für LED-Lichtquellen.

Daher muss die Beleuchtungsanlage regelmäßig gewartet und gegebenenfalls instandgesetzt werden. Zur Wartung gehört die Reinigung der Leuchten und möglicherweise auch die Renovierung des Raumes.

Wie bei Leuchtstofflampen reduziert sich auch bei LED-Lichtquellen der Lichtstrom während der Nutzungszeit, allerdings wesentlich langsamer. Ein typischer Wert hier-
für ist bei LED-Lichtquellen ein Rückgang auf 80 % des Ausgangslichtstromes bei einer Betriebsdauer von 50.000 Stunden. Dies wird durch die sogenannte mittlere Bemessungslebensdauer L80 = 50.000 h ausgedrückt.

Weiterhin ist zu berücksichtigen, dass die LED-Lichtquellen häufig mit der Leuchte fest verbunden sind und dann ein Wechsel nicht möglich ist. Hier muss sich die Wartung auf die Reinigung der Leuchte beschränken. Die Reinigung von Leuchten mit LED-Lichtquellen ist in vielen Fällen unkompliziert, wenn die LED-Lichtquelle mit einer Abdeckung versehen ist.

Leuchtstofflampen lassen sich problemlos durch neue austauschen, wobei die ursprüngliche Lichtqualität (Lichtstrom, Farbwiedergabe, Farbtemperatur) mindestens erreicht werden muss. Günstig ist in vielen Fällen ein Gruppenaustausch. Werden hingegen Leuchtstofflampen durch LED-Ersatzlampen (sogenannte Retrofits) ausgetauscht, kann dies die Betriebssicherheit einschränken und die lichttechnischen Eigenschaften ändern, sodass sowohl die sicherheitstechnischen, als auch die Anforderungen an die Beleuchtung nicht mehr eingehalten werden. Deshalb ist hierfür eine Elektrofachkraft hinzuzuziehen.

(siehe auch Hinweise von VDE und ZVEI zum Einsatz von LED-Lampen als Alternative zu zweiseitig gesockelten Leuchtstofflampen in Leuchten, überarbeitete Ausgabe Dezember 2016)

ccc_3021_as_206.jpg

Abb. 22
Schematische Darstellung der Abnahme des Lichtstroms über der Betriebsdauer

Die Anforderungen für die Beleuchtungsstärke sind Mindestwerte, die jederzeit erreichbar sein müssen. Wenn diese Werte nicht mehr erreicht werden, muss die Beleuchtungsanlage gewartet werden. Sie werden nach DIN EN 12464-1 auch "Wartungswerte der Beleuchtungsstärke" genannt.

Nach Wechsel der Leuchtmittel, Reinigung der Leuchten und Renovierung des Raums wird nahezu der Neuwert der Beleuchtungsstärke erreicht. Bei Leuchten mit nicht austauschbaren LED-Lichtquellen können nur die Reinigung der Leuchten und die Renovierung des Raums durchgeführt werden.

Die Einflüsse von Alterung und Verschmutzung der Beleuchtungsanlage werden durch den Wartungsfaktor berücksichtigt, den der Planer oder die Planerin mit dem Wartungsplan festlegt. Der Wartungsplan enthält die zeitlichen Intervalle für die Reinigung und gegebenenfalls den Austausch von Lampen bzw. Lichtquellen, die Reinigung der Leuchten und die Renovierung der Raumoberflächen. Der Wartungsplan muss beim Betrieb der Anlage eingehalten werden, damit die Beleuchtungsstärken nicht unter den Mindestwert fallen können.

Beim Vergleich von Beleuchtungsplanungen sollte auf die jeweils angenommenen Wartungsfaktoren geachtet werden. Die Wahl des Wartungsfaktors hat einen Einfluss auf die Investitions- und Betriebskosten.

Als Referenzwerte können unter Einhaltung der aufgeführten Randbedingungen folgende Werte herangezogen werden (Tabelle 4):

Tabelle 4
Referenzwerte für den Wartungsfaktor

BeleuchtungsartWartungsfaktor
Leuchten mit stabförmigen Leuchtstofflampen
direkt und direkt/indirekt strahlend mit einem Lampenwechsel nach drei Jahren und jährlicher
Leuchtenreinigung in sauberen Räumen
0,75
Leuchten mit LED
direkt und direkt/indirekt strahlend mit jährlicher Leuchtenreinigung
sowie vorwiegend indirekt strahlend mit mindestens halbjährlicher Leuchtenreinigung
in sauberen Räumen
unter Beachtung des Lichtstromrückgangs bis zur Lebensdauer
L80 = 50.000 h 0.70
L90 = 50.000 h 0,80
Beim Fehlen von Daten für die spezifische Planung der Beleuchtungsanlage, aber auch für eine überschlägige Projektierung0,67

Für die Berechnung des Neuwertes Ēneu der Beleuchtungsstärke ist der Mindestwert der Beleuchtungsstärke Ēm durch den Wartungsfaktor WF zu dividieren (Ēneu = Ēm / WF):

Tabelle 5
Beispiel für die Berechnung des Neuwertes der Beleuchtungsstärke für eine Beleuchtungsanlage

Beispiel für eine Berechnung des Neuwertes der Beleuchtungsstärke einer Beleuchtungsanlage mit LED Leuchten
In einem Büroraum werden zur Beleuchtung Direkt-/Indirektleuchten eingesetzt. Die Verschmutzung im Büroraum ist gering. Die Leuchten werden einmal im Jahr gereinigt. Die Lebensdauerangabe beträgt L80 50.000 h (mittlere Bemessungslebensdauer)
Mindestwert der BeleuchtungsstärkeĒm= 500 lx (entspricht Eh für den Bereich des Arbeitsplatzes bzw. des Raumbereiches)
Daten für die BeleuchtungsanlagenLeuchten mit LED
direkt und direkt/indirekt strahlend
mit mindestens jährlicher Leuchtenreinigung
unter Beachtung des Lichtstromrückgangs bis zur Lebensdauer
L80= 50.000 h
WartungsfaktorWF = 0,70
Planungsfaktorp = 1/WF
p = 1,43
Neuwert der BeleuchtungsstärkeĒneu = Ēm × p
oder
Ēneu = Ēm / WF
Ēneu = 714 lx
Für die Planung der Beleuchtungsanlage in dem Büroraum sollte von einem Neuwert der Beleuchtungsstärke von ca. 720 lx ausgegangen werden.

siehe auch:

  • CIE Nr 97, D 2008: Leitfaden zur Wartung von elektrischen Beleuchtungsanlagen im Innenraum

  • LiTG: Wartung von LED Beleuchtungsanlagen (in der Fertigstellung)