DGUV Information 215-442 - Beleuchtung im Büro Hilfen für die Planung von Beleuchtungsanlagen von Räumen mit Bildschirm- und Büroarbeitsplätzen SP 2.4

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Abschnitt 2 - 2 Zweipersonenbüro

Perspektive

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Zweipersonenbüros weisen im Allgemeinen die gleiche Raumtiefe wie Einzelbüros auf, jedoch meist nicht die doppelte Raumbreite. In diesem Beispiel ist das Zweipersonenbüro gegenüber dem Einzelbüro um ein Achsraster breiter. Daher ist es hier notwendig, Schränke, hier Sideboards, die den Beschäftigten Stauraum für ihre Unterlagen bieten, nicht hinter den Arbeitsplätzen, sondern in der Raumtiefe anzuordnen. Die vertikalen Schrankflächen sollten ausreichend ausgeleuchtet sein.

Wie beim Einzelbüro ist auch hier aufgrund des Raumgrundrisses die Anordnung der Möbel weitgehend festgelegt. Im Zweipersonenbüro werden die Arbeitstische meist am Fenster aufgestellt, so dass eine ungehinderte Sichtverbindung nach außen und eine ausreichende Versorgung mit Tageslicht unproblematisch sind.

In dem Beispiel sind - wie für Zweipersonenbüros typisch - die beiden Arbeitstische im Block mittig zur Raumachse aufgestellt. Die Beleuchtung kann daran ausgerichtet werden. Um gute Bedingungen für die visuelle Kommunikation zwischen den Beschäftigten zu schaffen, ist eine ausreichende vertikale Beleuchtungsstärke auf den Gesichtern wichtig.

Grundriss

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