DGUV Information 215-442 - Beleuchtung im Büro Hilfen für die Planung von Beleuchtungsanlagen von Räumen mit Bildschirm- und Büroarbeitsplätzen SP 2.4

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Abschnitt 6.1 - 6 Planung von Beleuchtungsanlagen
6.1 Allgemeines

Um den vielfältigen Anforderungen, die an eine ergonomisch und lichttechnisch einwandfreie Beleuchtungsanlage gestellt werden, gerecht zu werden, ist eine sachkundige Planung erforderlich.

Die Beleuchtung kann nicht losgelöst von anderen, die Bildschirm- und Büroarbeitsplätze beeinflussenden Faktoren betrachtet werden. Um optimale und abgestimmte Beleuchtungslösungen zu finden, müssen Wechselwirkungen zwischen Beleuchtung und Arbeitsaufgaben, Arbeitsabläufen, Soft- und Hardware, Möblierung, Arbeitsplatzanordnung, Raum- sowie Gebäudegestaltung beachtet werden.

Daher sollte im Planungsprozess interdisziplinär zusammengearbeitet werden. Neben Fachkräften für Licht- und Elektroplanung sowie dem Architekten bzw. der Architektin sollten auch Verantwortliche aus dem beauftragenden Unternehmen, die Fachkraft für Arbeitssicherheit, der Betriebsarzt oder die Betriebsärztin, die Verantwortlichen für die technische Gebäudeausrüstung und die Haustechnik sowie die Personalvertretung beteiligt werden.

Zusätzlich kann eine Beratung zu sicherheitstechnischen und ergonomischen Fragen durch den zuständigen Unfallversicherungsträger in Anspruch genommen werden.

Bei der Planung der Beleuchtung sollten zur Umsetzung der lichttechnischen Kriterien unter anderem folgende Kriterien berücksichtigt werden:

Mensch

  • Bedürfnis nach Tageslicht und Sichtverbindung nach außen

  • Bedürfnis nach sich entsprechend dem Tageslichtverlauf ändernden Licht

  • Bedürfnis hinsichtlich einfacher Bedienung, Steuerbarkeit und Individualisierbarkeit der Beleuchtung

  • Berücksichtigung von Beschäftigten, die in ihrem Sehvermögen eingeschränkt sind

  • Berücksichtigung von Blickrichtungen, Körperhaltungen und Bewegungsräumen bei der Arbeit

  • Bedürfnis nach Wohlbefinden

Arbeitsaufgaben und -organisation

  • Sehaufgaben

  • Kommunikations- und Konzentrationserfordernisse

  • Flexibilität (z. B. Anordnung der Arbeitsplätze, Erledigung der Arbeitsaufgaben, agiles Arbeiten)

  • Schichtarbeit

  • Desk Sharing

Soft- und Hardware (Arbeitsmittel)

  • Positiv-/Negativdarstellung der Bildschirminformation

  • Darstellung der Zeichen (Art, Größe, Kontrast, ...)

  • Reflexionsklassen des Bildschirms

  • Neigung, Krümmung und Größe des Bildschirms

  • Anzahl der Bildschirme

  • Tastatur und andere Arbeitsmittel

Möblierung

  • Reflexionseigenschaften der Möbel

  • Farbe der Möbel

  • Höhenverstellbare Arbeitstische

  • Aufstellung des Bildschirms auf dem Arbeitstisch

Raum

  • Art und Anordnung der Arbeitsplätze beziehungsweise Arbeitsbereiche

  • Art des Raumes - zum Beispiel Einzelbüro, Kombibüro, Großraumbüro

  • Flexibilität der Raumteilung

  • Variabilität der Arbeitsplatzanordnung, Raumabmessungen

  • Reflexionseigenschaften der Raumbegrenzungsflächen

  • Größe und Anordnung der Fenster

  • Ästhetische Wirkung des Raumes

  • Harmonische Integration in die Architektur

  • Erscheinungsbild des Unternehmens (Corporate Identity/Corporate Design)

  • Zonierung des Raumes in größeren Büros nach Funktionen (zum Beispiel Arbeitsbereiche, Wege, Lounges)

Gebäude

  • Ausrichtung hinsichtlich Himmelsrichtung

  • Nachbarbebauung

  • Nächtliche Wirkung des Gebäudes

  • Nachweis für die Energieeffizienz

  • Erfüllen der Anforderungen nach ausreichendem Tageslicht

Für die Akzeptanz und Qualität der Licht- und Raumwirkung spielen ästhetische und gestalterische Aspekte eine wichtige Rolle. Ergonomische und lichttechnische Qualitäten haben dabei mit Blick auf die Gesundheit und das Wohlbefinden der Beschäftigten hohe Priorität. Daneben sind Kosten, ökologische Verträglichkeit und Instandhaltung der Beleuchtungsanlagen von Bedeutung.

Beleuchtungsanlagen in Räumen mit Bildschirm- und Büroarbeitsplätzen sollen die in den Abschnitten 2 und 5 aufgeführten Kriterien der Beleuchtung erfüllen, ohne unnötig Energie zu verbrauchen. Es sollte jedoch kein Kompromiss zu Lasten der lichttechnischen Kriterien der künstlichen Beleuchtung eingegangen werden, nur um den Energieverbrauch zu senken. Durch den Einsatz von geeigneten modernen Beleuchtungs- und Lichtmanagementsystemen sowie durch die sinnvolle Nutzung des Tageslichtes kann der Energieverbrauch für die Beleuchtung stark reduziert und gleichzeitig die Qualität der Beleuchtung verbessert werden.

Die Beleuchtung von Räumen mit Bildschirm- und Büroarbeitsplätzen kann nach drei verschiedenen Beleuchtungskonzepten

  • Raumbezogene Beleuchtung,

  • Auf den Bereich des Arbeitsplatzes bezogene Beleuchtung,

  • Teilflächenbezogene Beleuchtung

geplant werden (siehe Abschnitt 6.2).

Zur Realisierung dieser Beleuchtungskonzepte können die Beleuchtungsarten

  • Direktbeleuchtung,

  • Indirektbeleuchtung,

  • Direkt-/Indirektbeleuchtung

angewendet werden (siehe Abschnitt 6.3).

Für die Entscheidung, welches Beleuchtungskonzept und welche Beleuchtungsart infrage kommen, sind die ergonomischen und lichttechnischen Anforderungen ausschlaggebend. Sie müssen aber auch im Hinblick auf die genannten Kriterien umgesetzt werden.

Eine sorgfältige Planung beinhaltet somit unter anderem folgende Schritte:

  • Auswahl des Beleuchtungskonzeptes (siehe Abschnitt 6.2)

  • Auswahl der Beleuchtungsart (siehe Abschnitt 6.3)

  • Auswahl der Leuchtmittel

  • Auswahl der Leuchten (mit den entsprechenden Leuchtmitteln)

  • Festlegung der Anzahl und Anordnung der Leuchten im Raum

  • Erstellung eines Wartungsplanes für die Beleuchtungsanlage