DGUV Information 215-442 - Beleuchtung im Büro Hilfen für die Planung von Beleuchtungsanlagen von Räumen mit Bildschirm- und Büroarbeitsplätzen SP 2.4

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Abschnitt 4.2 - 4.2 Begrenzung der Blendung

Blendung an Bildschirm- und Büroarbeitsplätzen kann als Direktblendung oder Reflexblendung auftreten. Direktblendung durch Tageslicht oder Leuchten sowie Reflexblendung durch Spiegelungen hoher Leuchtdichten auf glänzenden Flächen müssen begrenzt werden.

4.2.1 Direktblendung

Helle Flächen im Gesichtsfeld wie Leuchten, Fenster oder beleuchtete Flächen können störend wirken, ohne die Sehleistung unmittelbar herabzusetzen. Diese Blendung wird als psychologische Blendung bezeichnet. Sie hat ungünstige Auswirkungen auf das allgemeine Wohlbefinden, die Arbeitsleistung, die Leistungsbereitschaft und die Konzentrationsfähigkeit. Sie kann zu Fehlhaltungen durch Ausgleichsbewegungen und zur Ermüdung führen. Psychologische Blendung sollte daher begrenzt werden.

Physiologische Blendung bewirkt dagegen eine unmittelbare Herabsetzung der Sehleistung. Die künstliche Beleuchtung in Büros führt üblicherweise nicht zu physiologischer Blendung. Wird psychologische Blendung begrenzt, tritt im Allgemeinen auch keine physiologische Blendung auf.

(siehe auch DGUV Information 215-210 "Natürliche und künstliche Beleuchtung von Arbeitsstätten")

Zur Begrenzung der Blendung durch Leuchten ist zunächst der Abschirmwinkel einzuhalten (siehe DGUV Information 215-210 "Natürliche und künstliche Beleuchtung von Arbeitsstätten" Abschnitt 5.3 Begrenzung der Blendung).

Die psychologische Blendung wird von folgenden Größen beeinflusst:

  • Leuchtdichte der Blendquelle - zum Beispiel gesehene leuchtende Fläche einer Leuchte,

  • vom Beobachter aus gesehene Größe der Blendquelle,

  • Lage der Blendquelle im Gesichtsfeld,

  • Umfeldleuchtdichte.

Die Bewertung der psychologischen Blendung durch Leuchten erfolgt durch das UGR-(Unified Glare Rating) Verfahren nach DIN EN 12464-1. Erläuterungen zum UGR-Verfahren enthält Anhang B der DGUV Information 215-210 "Natürliche und künstliche Beleuchtung von Arbeitsstätten".

Je kleiner der nach diesem Verfahren ermittelte UGR-Wert ist, umso geringer ist die psychologische Blendung.

Zur Überprüfung von Beleuchtungsanlagen können die UGR-Tabellen der Dokumentationsunterlagen der Leuchtenhersteller verwendet werden. In Räumen mit Bildschirm- und Büroarbeitsplätzen darf der UGR-Wert nicht größer als 19 sein. (siehe auch DGUV Information 215-210)

Das UGR-Verfahren berücksichtigt die Leuchtdichte der Blendquelle als Mittelwert über die gesamte Lichtaustrittsfläche. Leuchtdichteunterschiede und Leuchtdichtespitzen auf dieser Fläche werden nicht gesondert gewertet.

An LED-Leuchten können unter Umständen sehr hohe Leuchtdichteunterschiede auftreten. Besonders, wenn keine lichtlenkenden oder streuenden Optiken vorhanden sind und so der direkte Blick auf einzelne LEDs möglich ist. Dies muss verhindert werden, da sonst die Leuchte auch trotz Einhaltung der UGR-Grenzwerte als "blendend" empfunden wird.

Bei der Beschaffung solcher Leuchten wird deshalb eine Bemusterung in der geplanten Arbeitsumgebung empfohlen. Hierbei ist darauf zu achten, dass die Leuchten sich in der geplanten Position zum Arbeitsplatz befinden und die Blickrichtung bei der Blendungs-Beurteilung typisch für die auszuführende Arbeit ist.

Hinweis
Grundlage für die Bewertung der Blendung ist der Neuzustand der Beleuchtungsanlage.

4.2.2 Reflexblendung auf dem Bildschirm

Diffuse oder spiegelnde Reflexionen können zu Störungen führen. Diese sogenannte Reflexblendung entsteht bei der Bildschirmarbeit vor allem dann, wenn helle Flächen aus der Umgebung, z. B. von Leuchten und Fenstern, von der Bildschirmoberfläche reflektiert werden. Dadurch werden die Helligkeitsunterschiede zwischen dem Bildschirmhintergrund und Zeichen auf dem Bildschirm herabgesetzt, die Zeichen können nicht mehr gut erkannt werden. Handelt es sich um spiegelnde Reflexionen mit deutlicher Abbildung, versuchen die Augen sowohl die Zeichen auf dem Bildschirm als auch das Spiegelbild scharf abzubilden. Dadurch können zusätzliche visuelle Belastungen entstehen.

Die Eigenschaften der Bildschirmanzeige beeinflussen in starkem Maße, ob und wie sich Spiegelungen störend bemerkbar machen.

Eine wichtige Rolle spielt die Güte der Entspiegelung des Bildschirmes. Diese wird neben anderen Eigenschaften im Rahmen der Prüfungen für das GS-Zeichen jeweils für die Positiv- und die Negativdarstellung ermittelt und vom Hersteller im GS-Zertifikat und im technischen Datenblatt angegeben (siehe DGUV Information 215-410 "Bildschirm- und Büroarbeitsplätze - Leitfaden für die Gestaltung").

Besonders hochwertige LCD-Bildschirme können so gut entspiegelt sein, dass kaum noch Reflexionen auftreten.

Die Ausprägung der Reflexionen ist weiterhin von der Darstellungsart abhängig. Bei Positivdarstellung (dunkle Zeichen auf hellem Untergrund) werden vorhandene Reflexionen weniger störend wahrgenommen als bei Negativdarstellung (helle Zeichen auf dunklem Untergrund). Daher sollte für die Anzeige der Informationen möglichst immer eine Positivdarstellung gewählt werden, nur in Ausnahmefällen eine Negativdarstellung.

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Abb. 5
Bildschirme mit unterschiedlicher Güte der Entspiegelung links (gut): Bildschirm mit entspiegelter Anzeige, rechts (kritisch): Bildschirm mit spiegelnder Anzeige

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Abb. 6
Störende Reflexionen von Leuchten auf einer Bildschirmanzeige

An Büroarbeitsplätzen werden Reflexionen auf Bildschirmen vermieden, wenn ihre Anzeigen ausreichend entspiegelt sind. Dann reicht es aus, wenn entsprechend entblendete Leuchten eingesetzt werden.

Außerdem sollten die Leuchten nicht unmittelbar über dem Arbeitsplatz angeordnet sein. (siehe Abschnitt 5)

4.2.3 Reflexblendung auf anderen Arbeitsmitteln

Die Reflexblendung auf anderen Arbeitsmitteln und Gegenständen wird am einfachsten durch nicht glänzende Oberflächen vermieden. Insbesondere sollte darauf geachtet werden, dass Papierdokumente und Prospekthüllen matt sind. Die Art und Anordnung der Beleuchtung kann wesentlich dazu beitragen, Reflexblendung zu vermeiden.

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Abb. 7
Reflexionen von Leuchten auf Arbeitsmitteln

4.2.4 Blendung durch Tageslicht

Störungen durch Tageslicht können durch hohe Leuchtdichten der Sonne und der von ihr angestrahlten oder hinterleuchteten Flächen sowie durch hohe Leuchtdichten des Himmels hervorgerufen werden. Diese Störungen äußern sich als Direkt- und Reflexblendung.

Blendung durch das Sonnenlicht kann zu physiologischer und psychologischer Blendung führen. Insbesondere kann es bei der Bildschirmarbeit mit Blickrichtung zum Fenster bei hohen Leuchtdichteunterschieden zwischen der Bildschirmanzeige und der hellen Fensterfläche zu Blendwirkungen und zur Herabsetzung der Sehleistung kommen. Die Blickrichtung bei der Bildschirmarbeit sollte deshalb weitgehend parallel zur Fensterfront verlaufen. (siehe Abschnitt 5)

Reflexblendung an der Bildschirmanzeige entsteht, wenn sich helle Fensterflächen im Bildschirm spiegeln. Werden Bildschirme nahe am Fenster aufgestellt, können außerdem hohe Beleuchtungsstärken zu einer starken Aufhellung des Bildschirmhintergrundes führen. Dadurch werden die Zeichenkontraste gemindert und die Zeichen nicht mehr gut erkannt.

Sowohl zur Begrenzung der Direkt- als auch der Reflexblendung am Bildschirm durch Tageslicht sowie zur Begrenzung zu hoher Beleuchtungsstärken am Bildschirm durch Tageslicht müssen geeignete, verstellbare Sonnenschutzvorrichtungen an den Fenstern angebracht sein.

(siehe auch DGUV Information 215-444 "Sonnenschutz im Büro")

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Abb. 8
Helle Flächen durch die Sonneneinstrahlung, die sich in der Bildschirmanzeige spiegeln können