DGUV Information 215-442 - Beleuchtung im Büro Hilfen für die Planung von Beleuchtungsanlagen von Räumen mit Bildschirm- und Büroarbeitsplätzen SP 2.4

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Abschnitt 4.1 - 4.1 Beleuchtungsniveau

Die Beleuchtungsanlage soll ein Beleuchtungsniveau schaffen, bei dem

  • die Sehaufgaben wie das Lesen und Erkennen von Informationen auf dem Bildschirm, auf Papiervorlagen und auf anderen Arbeitsmitteln schnell und einfach erledigt werden können,

  • Beschwerden im Bereich der Augen und des Sehvemögens sowie des Bewegungsapparats möglichst vermieden werden,

  • die visuelle Kommunikation unterstützt wird,

  • Informationen aus der Umgebung aufgenommen werden können,

  • sich die Beschäftigten wohl fühlen und angemessen aktiviert werden.

Die Mindestwerte für die Beleuchtungsstärken in diesem Abschnitt sind Wartungswerte. Das heißt, dass diese Werte im Betrieb der Beleuchtungsanlage erreichbar sein müssen (siehe Abschnitt 6.5).

Höhere Beleuchtungsstärken können einen positiven Einfluss auf das subjektive Wohlbefinden der Beschäftigten haben. Zu hohe Beleuchtungsstärken können aber bei der Bildschirmarbeit auch zu Störungen führen.

Mit zunehmendem Alter der Beschäftigten und bei besonderen Sehaufgaben ist es zweckmäßig, höhere Beleuchtungsstärken anzubieten - zum Beispiel als teilflächenbezogene Beleuchtung (siehe Abschnitt 6.2.3).

Für die Planung und Überprüfung der Beleuchtungsanlagen sind Rechen- beziehungsweise Messraster in der DIN 5035-6 festgelegt.

4.1.1 Horizontale Beleuchtungsstärke

Die horizontale Beleuchtungsstärke wird als Bewertungsgröße für das Beleuchtungsniveau horizontaler und nahezu horizontaler Flächen verwendet. Solche Flächen sind zum Beispiel Tischoberflächen, Papiervorlagen, Tastatur.

Für die Arbeitsbereiche "Bildschirm- und Büroarbeit" sowie "Besprechung" (siehe Abschnitt 6.2.2) soll der Mindestwert der horizontalen Beleuchtungsstärke mindestens 500 Lux betragen.

Für "Ablegen und Kopieren" sowie für den Umgebungsbereich soll die mittlere horizontale Beleuchtungsstärke mindestens 300 Lux betragen (siehe Abschnitt 6.2.2).

4.1.2 Vertikale Beleuchtungsstärke

Eine ausreichende mittlere vertikale Beleuchtungsstärke Ēv dient der Sicherstellung der Sehleistung an vertikalen Arbeitsflächen, wie beispielsweise an Regalen, Schränken, Tafeln und an Flipcharts. An diesen Flächen sollte die mittlere vertikale Beleuchtungsstärke Ēv mindestens ein Drittel der mittleren horizontalen Beleuchtungsstärke betragen.

Wird das Lesen der Beschriftungen, zum Beispiel von Ordnern, Büchern, häufig oder über längere Zeit durchgeführt - zum Beispiel in Archiven - muss eine mittlere vertikale Beleuchtungsstärke von mindestens 200 Lux realisiert werden.

Die vertikale Beleuchtungsstärke eignet sich auch gut zur Charakterisierung des Helligkeitseindruckes im Raum, wenn Wände und helle Oberflächen wie Stellwände und Schränke beleuchtet werden und einen entsprechend hohen Reflexionsgrad besitzen.

Auch für eine gute visuelle Kommunikation, das heißt für die leichte Erkennbarkeit der Mimik und das natürliche Aussehen der Gesichter, ist eine ausreichende vertikale Beleuchtungsstärke in Kopfhöhe wichtig (Abbildung 2). Bei einer weitgehend regelmäßigen Anordnung der Leuchten wird das Licht gleichmäßig im Raum verteilt. Vertikale Flächen von Körpern und Gesichtern werden dann aus verschiedenen Richtungen mit Beleuchtungsstärken in der gleichen Größenordnung beleuchtet.

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Abb. 2
Einfluss der vertikalen Beleuchtungsstärke. Im rechten Bild wird das Gesicht durch eine höhere vertikale Beleuchtungsstärke besser ausgeleuchtet.

Die über 4 Richtungen gemittelte vertikale Beleuchtungsstärke ist eine angemessene Bewertungsgröße für den Helligkeitseindruck eines Raumes, wie auch für die Ausleuchtung von Gesichtern für die visuelle Kommunikation. Dieser Mittelwert entspricht annähernd der zylindrischen Beleuchtungsstärke (siehe DGUV Information 215-210 "Natürliche und künstliche Beleuchtung von Arbeitsstätten").

Für die Arbeitsbereiche "Bildschirm- und Büroarbeit" sowie "Besprechung" (siehe Abschnitt 6.2.2 )soll die mittlere zylindrische Beleuchtungsstärke in einer Höhe von 1,20 m über dem Fußboden mindestens ein Drittel der mittleren horizontalen Beleuchtungsstärke des Arbeitsbereiches betragen. Entsprechendes gilt ebenfalls für den Umgebungsbereich.

Hinweis
Das Verhältnis von zylindrischer zur horizontalen Beleuchtungsstärke (in einem Punkt) wird auch als "Modelling-Indicator" bezeichnet. Festlegungen dazu sollen die Körperwahrnehmung (Modelling) durch die Beleuchtung sicherstellen.

4.1.3 Gleichmäßigkeit der Beleuchtungsstärke

Die Gleichmäßigkeit der Beleuchtungsstärke wird als Bewertungsgröße für die Verteilung der horizontalen Beleuchtungsstärken verwendet. Die Gleichmäßigkeit UO (Uniformity overall) (oder g1) ist der Quotient aus minimaler Beleuchtungsstärke und mittlerer Beleuchtungsstärke Ē auf der jeweiligen Bewertungsfläche.

Durch eine ausreichende Gleichmäßigkeit der Beleuchtungsstärke wird sichergestellt, dass auf einer größeren Fläche überall genügend Licht für ein leichtes und rasches Lösen der Sehaufgabe vorhanden ist. Hohe Beleuchtungsstärken sollen dort auftreten, wo sich die Hauptsehaufgabe befindet. Von hier aus sollte die Beleuchtungsstärke sanft abfallen.

Dies gilt nicht für Sehaufgaben auf selbstleuchtenden Flächen, z. B. auf Bildschirmen. Hier kann eine zu hohe Beleuchtungsstärke, die auf die Oberfläche fällt, eher zur Verschlechterung der Lesbarkeit führen.

Außerdem werden durch eine genügende Gleichmäßigkeit auffällige "Lichtflecken" (z. B. durch einzelne und/oder tiefstrahlende Leuchten) mit zu hoher Helligkeit vermieden, die die visuelle Aufmerksamkeit von der Sehaufgabe ablenken können.

Die mindestens einzuhaltenden Werte für die Gleichmäßigkeit UO sind in der Übersicht (im Teil 2) aufgeführt.

Aus ergonomischen Gründen wird empfohlen, dass die Beschäftigten nicht nur im Sitzen, sondern immer wieder auch im Stehen arbeiten (Sitz-Steh-Dynamik). Dafür werden höhenverstellbare Arbeitstische im Büro eingesetzt. Wenn die Arbeitstische in Stehhöhe benutzt werden, kann es zu höheren Ungleichmäßigkeiten in der Beleuchtungsstärke kommen, wenn sich dadurch die Lichtaustrittsfläche - insbesondere direkt strahlender Leuchten - näher an der Fläche des Arbeitstisches befindet. Dies kann vermieden werden durch

  • möglichst breit strahlende Leuchten mit größerem Abstand zu den Arbeitstischen,

  • Möbelaufsatzleuchten, die mit dem Arbeitstisch verbunden sind,

  • Leuchten mit einem hohen Indirektanteil,

  • Leuchten, deren Lichtstärke sich entsprechend anpasst.

4.1.4 Messraster

In der DGUV Information 215-210 "Natürliche und künstliche Beleuchtung von Arbeitsstätten" werden unter Abschnitt 7.3 Hinweise zur orientierenden Messung der Beleuchtungsstärke gegeben. Für die Ermittlung der mittleren Beleuchtungsstärken und Gleichmäßigkeiten ist es notwendig, ein Raster auszuwählen, in dem sich die Messpunkte befinden. Tabelle 1 und Abbildung 3 geben Anhaltspunkte zum Maß und zur Lage des Rasters.

Tabelle 1
Mögliche Rastermaße

Für Räume und Bereiche wird als Rastermaß empfohlen:
Längste Bereichs- oder RaumausdehnungRastermaß
Teilfläche0,6 m0,2 m
Bereiche des Arbeitsplatzesca. 1 m0,2 m
kleine Räume/Raumzonenca. 5 m0,6 m
mittlere Räumeca. 10 m1,0 m
große Räumeca. 50 m3,0 m
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Abb. 3
Beispiel für die Verteilung von Messpunkten für die mittlere horizontale Beleuchtungsstärke in Bereichen des Arbeitsplatzes (Rastermaß 0,5 m)

4.1.5 Helligkeitsverteilung im Raum

Die Helligkeitsverteilung (Leuchtdichteunterschiede) im Raum wird sowohl durch die Beleuchtungsstärken als auch durch die lichttechnischen Eigenschaften der Oberflächen im Raum (Wand, Decke und Boden) sowie von Arbeitsmitteln und Einrichtungsgegenständen beeinflusst. Daher sollten Farben und Oberflächen so gestaltet sein, dass durch ihre Reflexionsgrade und Glanzeigenschaften zu hohe Helligkeitsunterschiede vermieden werden.

Empfohlene mittlere Reflexionsgrade:

  • für die Decke 0,7 bis 0,9

  • für die Wände 0,5 bis 0,8

  • für den Boden 0,2 bis 0,4

  • für Arbeitsflächen, Möbel und Geräte 0,15 bis 0,75

Reflexionsgrade können mit Hilfe einer Reflexionsgradtafel annähernd ermittelt werden (Abbildung 4). Dabei sollten die Hinweise auf der Reflexionsgradtafel beachtet werden.

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Reflexionsgradtafel. Reflexionsgradtafeln können zum Beispiel über den ecomed-Storck Verlag bezogen werden.

Abb. 4
Ermittlung des Reflexionsgrades mittels Reflexions gradtafel

Die Helligkeit des Quadrates, welches am nächsten der Helligkeit des Hintergrundes entspricht, gibt den Reflexionsgrad an. Dies ist unabhängig von der zu betrachtenden Farbe. Für die Wand ergibt sich in diesem Beispiel ein Reflexionsgrad von 0,80 bzw. 0,78 (80%/78 %) je nach Lichtquelle, unter der der Reflexionsgrad ermittelt wird.