DGUV Information 215-442 - Beleuchtung im Büro Teil 1 Hilfen für die Planung der...

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Abschnitt 3.3, 3.3 Sicherheit und Gesundheit
Abschnitt 3.3
Beleuchtung im Büro Teil 1 Hilfen für die Planung der künstlichen Beleuchtung in Büroräumen Teil 2 Planungsbeispiele (DGUV Information 215-442)
Titel: Beleuchtung im Büro Teil 1 Hilfen für die Planung der künstlichen Beleuchtung in Büroräumen Teil 2 Planungsbeispiele (DGUV Information 215-442)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: DGUV Information 215-442
Gliederungs-Nr.: [keine Angabe]
Normtyp: Satzung

Abschnitt 3.3 – 3.3 Sicherheit und Gesundheit

Durch die richtige Beleuchtung für die Erledigung der Arbeitsaufgaben können auch Unfälle vermieden werden. Hindernisse oder andere Gefahrenstellen werden erkannt und Entfernungen richtig eingeschätzt. Ein ausreichendes Beleuchtungsniveau erleichtert das Sehen und vermeidet eine übermäßige Beanspruchung der Augen und des Sehvermögens. Eine unzureichende Beleuchtung kann langfristig gesehen zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen.

Der Wechsel von hellem Tag und dunkler Nacht ist ein wichtiger Zeitgeber für den Menschen. Bei der künstlichen Beleuchtung ist immer darauf zu achten, das richtige Licht zur richtigen Zeit einzusetzen.

(siehe auch DGUV Information 215-220 "Nichtvisuelle Wirkungen von Licht auf den Menschen")