DGUV Information 215-316 - Sicherheit bei Produktionen und Veranstaltungen - Brandschutz im Dekorationsbau Fernsehen, Hörfunk, Film, Theater, Veranstaltungen

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Abschnitt 2 - 2 Schutzziele

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Für Ausstattungen müssen geeignete Maßnahmen umgesetzt werden, um die Entstehung von Bränden zu verhindern und im Brandfall ihre Auswirkungen zu minimieren. Die erforderlichen Brandschutzmaßnahmen sind so zu wählen, dass die nachfolgend aufgeführten Schutzziele erreicht werden:

  • Brandentstehung verhindern

  • Brandausbreitung minimieren

  • Rauchentwicklung minimieren

  • Flucht, Rettung und Brandbekämpfung ermöglichen

Um diese Schutzziele wirtschaftlich zu erreichen, sollte bereits bei der Planung Einfluss auf Grundrissgestaltung, Werkstoffe und Konstruktion genommen werden. Dieses setzt voraus, dass entsprechende Kenntnisse über die Brandeigenschaften der ausgewählten Materialien vorhanden sind. Des Weiteren sollte frühzeitig bekannt sein, welche szenischen Handlungen (Effekte, Vorgänge und Aktionen) in der Ausstattung durchgeführt werden und welche baulichen und organisatorischen Brandschutzmaßnahmen am Produktionsort vorhanden sind. Grundlage aller Entscheidungen ist der Personenschutz und die damit verbundene schnelle Räumung der Veranstaltungsbeziehungsweise Produktionsstätte.