DGUV Information 215-316 - Sicherheit bei Produktionen und Veranstaltungen - Brandschutz im Dekorationsbau Fernsehen, Hörfunk, Film, Theater, Veranstaltungen

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Anhang 5 - Umgang mit feuergefährlichen und pyrotechnischen Handlungen

Umgang mit feuergefährlichen und pyrotechnischen Handlungen
ccc_3012_020.jpg
Legende:
ccc_3012_021.jpgZulässigccc_3012_022.jpgNicht zulässigccc_3012_023.jpgBedingt zulässig

Tabelle 11

Länderspezifische Abweichungen von der MVStättV sind zu berücksichtigen.

MVStättV A2,3Der Nachweis des Brandverhaltens kann zum Beispiel nach MVStättV Anlage 2, Anhang 3 erfolgen. (Angaben über feuergefährliche Handlungen)
MVStättV A2,4Der Nachweis des Brandverhaltens kann zum Beispiel nach MVStättV Anlage 2, Anhang 4 erfolgen. (Angaben über die pyrotechnischen Effekte)
BGI 810"Sicherheit bei Produktionen und Veranstaltungen - Leitfaden"
BGI 810-5"Sicherheit bei Produktionen und Veranstaltungen - Besondere szenische Effekte und Vorgänge"
BGI 812"Pyrotechnik in Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellung"