
Anhang 5
Sicherheit bei Produktionen und Veranstaltungen - Brandschutz im Dekorationsbau Fernsehen, Hörfunk, Film, Theater, Veranstaltungen (bisher: BGI 810-6)
Sicherheit bei Produktionen und Veranstaltungen - Brandschutz im Dekorationsbau Fernsehen, Hörfunk, Film, Theater, Veranstaltungen (bisher: BGI 810-6)
Anhangteil
Anhang 5 – Umgang mit feuergefährlichen und pyrotechnischen Handlungen
Umgang mit feuergefährlichen und pyrotechnischen Handlungen | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Legende: | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() | Zulässig | ![]() | Nicht zulässig | ![]() | Bedingt zulässig |
Tabelle 11
Länderspezifische Abweichungen von der MVStättV sind zu berücksichtigen.
MVStättV A2,3 | Der Nachweis des Brandverhaltens kann zum Beispiel nach MVStättV Anlage 2, Anhang 3 erfolgen. (Angaben über feuergefährliche Handlungen) | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
MVStättV A2,4 | Der Nachweis des Brandverhaltens kann zum Beispiel nach MVStättV Anlage 2, Anhang 4 erfolgen. (Angaben über die pyrotechnischen Effekte) | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
BGI 810 | "Sicherheit bei Produktionen und Veranstaltungen - Leitfaden" | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
BGI 810-5 | "Sicherheit bei Produktionen und Veranstaltungen - Besondere szenische Effekte und Vorgänge" | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
BGI 812 | "Pyrotechnik in Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellung" |