DGUV Information 215-316 - Sicherheit bei Produktionen und Veranstaltungen - Brandschutz im Dekorationsbau Fernsehen, Hörfunk, Film, Theater, Veranstaltungen

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Anhang 2 - Rechtsquellen des Brandschutzes

Die rechtlichen Grundlagen des Brandschutzes finden sich im Arbeitsschutzrecht, im Baurecht und in anderen Rechtsnormen für öffentliche Sicherheit und Ordnung des Bundes und der Länder.

Durch das Arbeitsschutzrecht sollen in erster Linie die Beschäftigten beziehungsweise versicherten Personen im Bereich ihrer Arbeitsstätte vor Unfällen und Erkrankungen geschützt werden. Hier gilt die Unfallverhütungsvorschrift "Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellungen" (BGV C1). In der BGV C1 ist neben den Vorgaben zum Arbeits- und Gesundheitsschutz der vorbeugende Brandschutz mit aufgeführt, da es im Gegensatz zu anderen Arbeitsstätten im Brandfall produktions- oder szenisch bedingt zu besonderen Bedingungen und Gefährdungen kommen kann.

Das Baurecht und die Rechtsnormen für öffentliche Sicherheit und Ordnung sind vorrangig Länderrecht. Es sind die entsprechenden Vorgaben des jeweiligen Bundeslandes zu beachten. Das Ziel ist hierbei vorrangig der Schutz der Öffentlichkeit (Besucher). Neben diesen länderspezifischen Rechtsnormen kann es für bestimmte Vorgänge - zum Beispiel Pyrotechnik - erforderlich sein, spezielles Recht zu beachten - zum Beispiel die Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV).

ccc_3012_dreieck_blau.jpgWesentliche rechtliche Grundlagen zum Brandschutz
(im Einzelfall können noch weitere Rechtsgrundlagen zur Anwendung kommen)
ccc_3012_012.jpg

Tabelle 5

ccc_3012_013.jpgDiese gesetzlichen Vorgaben werden in der Schrift berücksichtigt
ccc_3012_014.jpgGegebenenfalls sind zusätzliche Anforderungen aus diesen Rechtsquellen zu erfüllen

ccc_3012_dreieck_blau.jpgNormen zur Klassifizierung des Brennverhaltens von Textilien und Möbeln (Auswahl)
NormDIN 66084DIN EN 1021-1 und -2DIN EN 13772, DIN EN 13772DIN EN 14533
AnwendungPolsterverbundePolstermöbelVorhänge, GardinenBettzeug
ZündquellePa: Papierkissen 100 g
Pb: Butanflamme
Pc: Zigarette
Zigarette, ButanflammeWärmestrahler und Kleinbrenner (Propanflamme)Zigarette, kleine Flamme
BrennklassenPa (höchste Anforderung), Pb, Pc (niedrigste Anforderung)Bestanden, nicht bestanden1 (höchste Anforderung) bis 5 (niedrigste Anforderung)A (höchste Anforderung) bis C (niedrigste Anforderung)

Tabelle 6