Anhang 2 - Rechtsquellen des Brandschutzes
Die rechtlichen Grundlagen des Brandschutzes finden sich im Arbeitsschutzrecht, im Baurecht und in anderen Rechtsnormen für öffentliche Sicherheit und Ordnung des Bundes und der Länder.
Durch das Arbeitsschutzrecht sollen in erster Linie die Beschäftigten beziehungsweise versicherten Personen im Bereich ihrer Arbeitsstätte vor Unfällen und Erkrankungen geschützt werden. Hier gilt die Unfallverhütungsvorschrift "Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellungen" (BGV C1). In der BGV C1 ist neben den Vorgaben zum Arbeits- und Gesundheitsschutz der vorbeugende Brandschutz mit aufgeführt, da es im Gegensatz zu anderen Arbeitsstätten im Brandfall produktions- oder szenisch bedingt zu besonderen Bedingungen und Gefährdungen kommen kann.
Das Baurecht und die Rechtsnormen für öffentliche Sicherheit und Ordnung sind vorrangig Länderrecht. Es sind die entsprechenden Vorgaben des jeweiligen Bundeslandes zu beachten. Das Ziel ist hierbei vorrangig der Schutz der Öffentlichkeit (Besucher). Neben diesen länderspezifischen Rechtsnormen kann es für bestimmte Vorgänge - zum Beispiel Pyrotechnik - erforderlich sein, spezielles Recht zu beachten - zum Beispiel die Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV).
Wesentliche rechtliche Grundlagen zum Brandschutz (im Einzelfall können noch weitere Rechtsgrundlagen zur Anwendung kommen) |
---|
Tabelle 5
Diese gesetzlichen Vorgaben werden in der Schrift berücksichtigt | |
---|---|
Gegebenenfalls sind zusätzliche Anforderungen aus diesen Rechtsquellen zu erfüllen |
Normen zur Klassifizierung des Brennverhaltens von Textilien und Möbeln (Auswahl) | ||||
---|---|---|---|---|
Norm | DIN 66084 | DIN EN 1021-1 und -2 | DIN EN 13772, DIN EN 13772 | DIN EN 14533 |
Anwendung | Polsterverbunde | Polstermöbel | Vorhänge, Gardinen | Bettzeug |
Zündquelle | Pa: Papierkissen 100 g Pb: Butanflamme Pc: Zigarette | Zigarette, Butanflamme | Wärmestrahler und Kleinbrenner (Propanflamme) | Zigarette, kleine Flamme |
Brennklassen | Pa (höchste Anforderung), Pb, Pc (niedrigste Anforderung) | Bestanden, nicht bestanden | 1 (höchste Anforderung) bis 5 (niedrigste Anforderung) | A (höchste Anforderung) bis C (niedrigste Anforderung) |
Tabelle 6