DGUV Information 215-316 - Sicherheit bei Produktionen und Veranstaltungen - Brandschutz im Dekorationsbau Fernsehen, Hörfunk, Film, Theater, Veranstaltungen

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Abschnitt 8 - 8 Reinigen von Veranstaltungs- und Produktionsstätten

Veranstaltungs- und Produktionsstätten sowie deren Ausstattung sind weitgehend staubfrei zu halten und mindestens jährlich gründlich zu reinigen. Staubschichten können in Brand geraten. Die Entzündungstemperatur des lagernden Staubes ist von Material und Schichtdicke sowie von der Ausdehnung der Staubablagerung abhängig.