DGUV Information 215-316 - Sicherheit bei Produktionen und Veranstaltungen - Brandschutz im Dekorationsbau Fernsehen, Hörfunk, Film, Theater, Veranstaltungen

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Abschnitt 6.7 - 6.7 Textile Stoffe

Textile Stoffe werden oft großflächig in Ausstattungen verwendet. Bei Feuer ist dann mit einer schnellen und flächendeckenden Brandausbreitung zu rechnen. Aus diesem Grund sind auf Szenenflächen nur Stoffe einzusetzen, die nachweislich als schwerentflammbar oder nichtbrennbar klassifiziert sind (siehe auch DIN EN 13772 und DIN EN 13773) beziehungsweise die durch Imprägnierung diese Eigenschaft aufweisen (Prüfzeugnis).

Bei textilen Stoffen - zum Beispiel Molton, Nessel -, die durch Flammschutzmittel schwerentflammbar gemacht werden, ist zu beachten, dass die Imprägnierungen ihre Schutzeigenschaft verlieren können. Die bei der Imprägnierung eingebrachten Salze und Chemikalien können unterschiedlich schnell, je nach Lagerung, Beanspruchung, Umgebungstemperatur und Luftfeuchte, wieder aus den Stoffen herausgelöst werden. Insbesondere bei Nutzung von Stoffen im Freien besteht die Gefahr des Verlustes der schwerentflammbaren Wirkung durch Luftfeuchte oder Regen. Im Wärmebereich - zum Beispiel von Scheinwerfern - können die Salze schneller ausstauben.

Des Weiteren besteht bei Stoffen, die längere Zeit in einer Veranstaltungs- und Produktionsstätte aufgehängt sind, die Gefahr der Verunreinigung durch Schmutz und Stäube, was sich wiederum ungünstig auf das Brandverhalten auswirken kann. Die in Veranstaltungs- und Produktionsstätten befindlichen Stoffe sind in geeigneten Abständen zu reinigen. Soweit es sich um imprägnierte Stoffe handelt, sind sie nach der Reinigung wieder zu imprägnieren.

Stoffe sollten mit Stoffart, Herstelldatum und Informationen zur letzten Reinigung sowie gegebenenfalls der letzten Nachimprägnierung gekennzeichnet werden - zum Beispiel auf einer Stempelfläche.

Das sichere Beurteilen der Wirksamkeit der Imprägnierung ist für den Anwender schwer möglich. Eine gute Lösung zur Vermeidung dieses Problems ist die Verwendung von textilen Stoffen, die zum Beispiel aufgrund der Beschaffenheit der Faser dauerhaft schwerentflammbar sind.

Werden szenisch bedingt historische Stoffe oder Wandteppiche eingesetzt, die durch eine Imprägnierung Schaden nehmen könnten, sind beim Einsatz dieser Stoffe eventuell zusätzliche Brandschutzmaßnahmen erforderlich.

6.7.1 Polstermaterialien

Polstermaterialien sind in der Regel Schäume, die aus brandtechnischer Sicht kritisch sind. Um einen Mindestschutz gegen Entzündung zu erreichen, sollen zertifizierte oder nichtbrennbare Polsterstoffe oder Umhüllungen verwendet werden. Die Zertifizierung der Polstermaterialien erfolgt nach DIN 66084 in den Klassen Pa, Pb oder Pc. Um die Schutzwirkung zu erhalten, sind beschädigte Polsterstoffe oder Umhüllungen zu reparieren.