DGUV Information 215-316 - Sicherheit bei Produktionen und Veranstaltungen - Brandschutz im Dekorationsbau Fernsehen, Hörfunk, Film, Theater, Veranstaltungen

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Abschnitt 6.5 - 6.5 Kunststoffe

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Bis auf wenige Ausnahmen sind Kunststoffe brennbar. Kunststoffe sind im Brandfall überwiegend problematisch, da sie wie die meisten Stoffe bei der Verbrennung eine starke Rauchentwicklung verursachen und toxische Rauchgase freisetzen. Viele Kunststoffe verbrennen unter starker Rußentwicklung und sind brennend abtropfend, sodass die Flucht von Personen und die Brandbekämpfung der Rettungskräfte erschwert werden können. Insbesondere bei Kunststoffen, die durch Zusätze schwerentflammbar gemacht wurden, treten diese negativen Eigenschaften im Brandfall verstärkt auf.

Eine pauschale Aussage über das Brandverhalten von Kunststoffen ist nicht möglich. Bei der Auswahl von Kunststoffen sind immer die vom Hersteller angegebenen Eigenschaften beziehungsweise die Zertifikate zu beachten und in die Gefährdungsbeurteilung einzubeziehen.

6.5.1 Acrylglas

Bei der Notwendigkeit von durchsichtigen oder durchscheinenden Ausstattungen bietet sich Acrylglas an. Dieser Werkstoff wird von verschiedenen Herstellern mit unterschiedlichen Eigenschaften angeboten. Im Dekorationsbau kann in begründeten Fällen auch Acrylglas verwendet werden, das als normalentflammbar und als nicht brennend abtropfend eingestuft ist. Bei diesem Material entsteht nur eine geringe Rauchentwicklung im Brandfall. Zur Brandbekämpfung können alle Löschmittel verwendet werden und es reichen geringe Löschmittelmengen - zum Beispiel eine geringe Menge Wasser. Versuche zeigen, dass durch Zündquellen - zum Beispiel Schweißen, Funkenflug und Pyrotechnik - Acrylglas normalerweise nicht entzündet werden kann. Wird dieses Material eingesetzt, ist eine Gefährdungsbeurteilung entsprechend dieser Schrift durchzuführen. Dabei sind besonders Zündquellen in der Nähe des Materials und die vorhandene Menge des Materials zu berücksichtigen. Außerdem ist zu berücksichtigen, dass das Material oberhalb von 80°C die Festigkeit verliert. Kunststoffe, die als schwerentflammbar zertifiziert sind, haben oftmals den unerwünschten Effekt hoher Rauchdichte und besonders toxischer Rauchgase. Der Einsatz normalentflammbarer Acrylglassorten ist jedoch nach Baurecht mit der für den Brandschutz zuständigen Stelle abzustimmen.

6.5.2 Projektionsfolien

Folien in Ausstattungen verursachen im Brandfall fast immer eine erhebliche Rauchentwicklung mit toxischen Rauchgasen, auch wenn sie als schwerentflammbar klassifiziert sind. Daher ist in besonderem Maße darauf zu achten, dass sie von möglichen Zündquellen ausreichend entfernt sind.

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