DGUV Information 215-315 - Sicherheit bei Veranstaltungen und Produktionen - Besondere szenische Darstellungen

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Abschnitt 3.4 - 3.4 Besondere szenische Darstellungen mit sportlichen Elementen

Sport findet nicht nur in Sportstätten statt, sondern ist auch Bestandteil von Veranstaltungen und Produktionen. Eine Bewertung der Risiken orientiert sich grundsätzlich an den sportlichen Regeln. Auch wenn diese im Rahmen der Inszenierung eingehalten werden, ergeben sich ggf. zusätzliche Gefährdungen durch die Umgebungsbedingungen. Daher ist die gesamte Darstellung zu bewerten.

Sport ist ein Betätigungsfeld, in dem Risiken in Kauf genommen werden. Die Risiken können aus einer Belastung an der Leistungsgrenze oder durch Betriebsparameter (z. B. hohe Geschwindigkeiten, Absturzgefährdungen, Schläge) entstehen.

Bei der Beurteilung sportlicher Aktivitäten im Rahmen von Veranstaltungen ist zwischen Sportwettkämpfen, sportlichen Betätigungen innerhalb einer Inszenierung und Sportpräsentationen (z. B. Showtanz) zu unterscheiden.

3.4.1
Szenische Darstellung einer sportlichen Aktion

Werden sportliche Aktionen szenisch dargestellt, die im Breitensport auch von Personen ohne Vorkenntnisse üblicherweise sicher durchgeführt werden (z. B. Joggen, Radfahren), kann es nichtsdestotrotz zu einer kritischen Risikoerhöhung kommen, z. B. wenn ein Theater- oder Filmschauspieler Inline-Skate fahren soll.

In der Gefährdungsbeurteilung werden die Abweichungen von den im sportlichen Regelwerk definierten Bedingungen der Sportausübung berücksichtigt. Abweichungen können sich ergeben z. B. durch

  • unterschiedliche Bodenbeschaffenheiten

  • Blendung durch Scheinwerfer

  • Konzentration auf die schauspielerische Rolle (z. B. Texte, Mimik)

  • Live-Stress und persönliche Ansprüche

  • besondere Anforderungen an das Timing

  • Belastung oder Bewegungseinschränkung durch Kostüm oder Maske

Führt eine Gefährdungsbeurteilung zu dem Schluss, dass ein Risiko durch die Erfordernisse der Szene nicht erhöht wird oder dass durch zusätzliche Schutzmaßnahmen das Risiko dem üblichen des Breitensports entspricht, kann die Szene durch einen geeigneten Darsteller oder eine geeignete Darstellerin ausgeführt werden.

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Abb. 15 Sportliche Showeinlage

Geeignet ist ein Darsteller oder Darstellerin, wenn seine oder ihre körperlichen Voraussetzungen den sportlichen Anforderungen und Belastungen entsprechen. Diese Bedingungen sind bei jeder Besetzung einer Rolle und bei jeder Gestaltung einer Szene zu berücksichtigen.

3.4.2
Präsentation von Breitensport

Werden Aktionen präsentiert, die üblicherweise auch als Sport durchgeführt werden, ist das mit diesen Aktionen verbundene erhöhte Risiko allgemein akzeptiert. Dazu können Sportarten mit gesellschaftlich akzeptiertem Risiko gehören (z. B. Turnvorführungen eines Sportvereins, Showtanz, Inline-Skating, BMX-Radfahren, Parcours in einer Sporthalle).

Grundsätzlich erfolgt die Vorführung des Erlernten auf Grundlage der Regeln der jeweiligen Sportart durch geeignete und geübte Darsteller und Darstellerinnen (z. B. aus Schule oder Verein unter Aufsicht durch Lehrer/-in oder Trainer/-in). In den Regeln des Sports sind z. B. festgelegt:

  • Anforderungen an Sportgeräte und Sportplätze

  • Persönliche Schutzausrüstung und Kleidung

  • angemessene Bodenbeschaffenheit

  • Ausbildung und Tätigkeiten von Assistenten/-innen und Trainern/Trainerinnen

  • ggf. erforderliche Assistenz durch Hilfestellung

In der Gefährdungsbeurteilung werden die durch die Präsentation bedingten Abweichungen von den üblichen Bedingungen der Sportausübung berücksichtigt.

3.4.3
Präsentation von Extremsport

Charakteristisch für Extremsportarten ist die sportliche Betätigung an einer Leistungs- oder Risikogrenze. Werden Sportarten präsentiert, die üblicherweise als Extremsport bezeichnet werden oder vergleichbare Risiken aufweisen, kann dies nur durch Spezialisten oder Spezialistinnen erfolgen.

Zu den Extremsportarten gehören Sportarten mit erheblichem, nicht reduzierbarem Risiko, z. B.:

  • Fullcontact-Wettkämpfe

  • Autocross-, Berg-, Rundstrecken-, Stockcarrennen inkl. Training; Auto-Rallye-Geschwindigkeitsprüfungen; Autofahren auf Rennstrecken

  • Extreme Martial Arts

  • Free-Climbing

  • Apnoe-Tauchen

Die Ausübung dieser Sportarten erfolgt zum Teil unter Aufsicht (z. B. Rennleitung, Streckenposten, Sanitätsdienst) in überwachten Sportanlagen.

In der Gefährdungsbeurteilung werden die durch die Präsentation bedingten Abweichungen von den üblichen Bedingungen der Sportausübung berücksichtigt, siehe Abschnitt 2.4.