DGUV Information 215-315 - Sicherheit bei Veranstaltungen und Produktionen - Besondere szenische Darstellungen

Online-Shop für Schriften

Jetzt bei uns im Shop bestellen

Jetzt bestellen

Anhang 3 - Einsatz von Tieren bei szenischer Darstellung

Muster: Checkliste zur Gefährdungsbeurteilung

Produktion:
Bearbeiter:
Datum:
Werden bei Veranstaltungen und Produktionen Tiere eingesetzt, muss immer mit deren nicht vorhersehbaren, teilweise gefährlichen Verhalten gerechnet werden. Mit dieser Checkliste können Sie überprüfen, ob weitere Maßnahmen beim Mitwirken von Tieren an der Bühnenproduktion eingeleitet werden müssen. Bitte beachten sie, dass hier nur die allgemeinen Bedingungen berücksichtigt sind. Für die konkrete Anwendung können weitere Aspekte hinzugefügt werden.
Statistenkoordination/Casting[_]JaInformationsaustausch erfolgt zwischen Regieassistenz, Fachkraft für Arbeitssicherheit und dem zuständigen Bühnenmeister.
[_]Nein
Das Vorhabens ist beim Veterinäramt angemeldet[_]JaZusendung der Checkliste zur Gefährdungsbeurteilung erfolgt durch Fachkraft für Arbeitssicherheit
[_]Nein
Für die Gefährdungsbeurteilung werden Handlungshilfen der Träger der gesetzlichen Unfallversicherungsträger verwendet[_]JaDie Mitwirkenden werden, angelehnt an die DGUV-I 215-315 810 - Besondere szenische Darstellung Kap. 3.6 Tiere, durch die Abendspielleitung zum Umgang mit Tieren unterwiesen.
[_]Nein
Maßnahme/AnforderungHandlungsbedarfBemerkung
Nur gutmütige und an eine solche Situation gewöhnte Tiere werden eingesetzt.[_]Ja
[_]Nein
Vertraute Aufsichtspersonen sind für die Tiere anwesend.[_]Ja
[_]Nein
Beim Einsatz werden die Tiere ständig unter Kontrolle gehalten.[_]Ja
[_]Nein
Artgerechte Haltung der Tiere ist gegeben.[_]Ja
[_]Nein
Beim Einsatz mehrerer Tiere ist das Rangverhalten geprüft und beim Aufenthalt im Bühnenbereich berücksichtigt.[_]Ja
[_]Nein
Die Tiere sind auf die Situation (z. B. im Hinter- bzw. Seitenbühnenbereich) vorbereitet.[_]Ja
[_]Nein
Ein geeigneter Bodenbelag (rutschfest, eben, splitterfrei, etc.) ist vorhanden.[_]Ja
[_]Nein
Ausreichende Bewegungsflächen für Mitwirkende sind vorhanden, um ggf. dem Tier ausweichen zu können.[_]Ja
[_]Nein
Ausreichender Abstand der Tiere zu Personen (insbesondere zum Zuschauerraum) ist gewährleistet (z. B. durch Absperrungen, Netze oder Hürden).[_]Ja
[_]Nein
Die Lichtregie vermeidet Blendungen beim Einsatz der Tiere.[_]Ja
[_]Nein
Irritationen durch szenische Effekte (z. B. Kostüme, Schusswaffen, Pyrotechnik, Orchester) werden vermieden.[_]Ja
[_]Nein
Für geeignete Erste Hilfe ist Vorsorge getroffen.[_]Ja
[_]Nein
Helfer mit kratz- und bissfester Kleidung sowie weiter erforderlichen Schutzausrüstungen und Hilfsmitteln stehen bereit.[_]Ja
[_]Nein
Exkremente können unter Berücksichtigung erforderliche Hygienemaßnahmen und Rutschgefahr beseitigt werden.[_]Ja
[_]Nein
Impfungen der Mitwirkenden (z. B. Tetanus, FSME) sind nachvollziehbar durchgeführt.[_]Ja
[_]Nein
Artspezifische Vorsorgemaßnahmen gegen mögliche gefährliche und unberechenbare Reaktionen der Tiere sind eingeleitet (z. B. Gesundheitszeugnis, Impfstatus, Wesenstest).[_]Ja
[_]Nein
Voraussichtliche "Einsatzzeiten" der Tiere sind definiert.[_]Ja
[_]Nein
Das Publikum wird vor Vorstellung um Ruhe im Saal, Verbot von Blitzlichtern, Mobiltelefonen, etc. gebeten Ja
[_]Nein
...[_]Ja
[_]Nein
...[_]Ja
[_]Nein