DGUV Information 215-315 - Sicherheit bei Veranstaltungen und Produktionen - Besondere szenische Darstellungen

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Anhang 2 - Dokumentationsschema für die individuelle Gefährdungsbeurteilung

Beschreibung der szenischen Darstellung
Einstufung der Darstellung
(s. Abschnitt 2.4 DGUV I 215-315)
bitte ankreuzen
Basis-Gefährdungsbeurteilung ist ausreichend
Basis-Gefährdungsbeurteilung mit Worst-Case-Betrachtung
individuelle Gefährdungsbeurteilung
individuelle Gefährdungsbeurteilung, Expertise, Spezialist
identifizierte Gefahr/-en
Abschätzung der Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts W
Abschätzung der Konsequenzen eines Schadenseintritts (Gefährlichkeit) G
Risikomaßzahl R = W · G
Definition s. Legende
Bewertung des Risikos
Folgerung aus der Bewertung des Risikos
technische Schutzmaßnahmen
(Einfluss auf W oder G)
organisatorische Schutzmaßnahmen
(Einfluss auf W oder G)
personenbezogene Schutzmaßnahmen
(Einfluss auf W oder G)
Abschätzung der Wahrscheinlichkeit W' unter Berücksichtigung der Schutzmaßnahmen
Abschätzung der Gefährlichkeit G' unter Berücksichtigung der Schutzmaßnahmen
Risikomaßzahl R' = W' · G' unter Berücksichtigung der Schutzmaßnahmen
Bewertung des Risikos unter Berücksichtigung der Schutzmaßnahmen
Schlussfolgerung
Gefährdungsbeurteilung
inkl. prospektiver Wirkungskontrolle
erstellt von; Datum
Wirkungskontrolle während der Veranstaltung/Produktion durch
retrospektive Wirkungskontrolle

Legende/Erläuterung zur Gefährdungsbeurteilung für besondere szenische Darstellung

Abschätzung der Wahrscheinlichkeit W des Schadenseintritts
WBeschreibung
5sehr wahrscheinlichOhne/ohne weitere Schutzmaßnahmen ist mit einem Schadenseintritt zu rechnen.
4wahrscheinlichEin Eintritt eines Schadenereignisses ist wahrscheinlicher als sein Ausbleiben.
3unwahrscheinlichEin Ausbleiben eines Schadenereignisses ist wahrscheinlicher als sein Eintritt.
2sehr unwahrscheinlichEin Ausbleiben eines Schadenereignisses ist deutlich wahrscheinlicher als sein Eintritt.
1mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ausgeschlossenMit einen Schadenseintritt ist nicht zu rechnen.
GBeschreibung
5katastrophale/tödliche VerletzungenTod, lebensgefährliche Verletzungen (z. B. Rückenmarksverletzungen, Amputation von Gliedmaßen, Schädelbruch mit Gehirnblutung, Polytrauma)
4schwere VerletzungenVerletzungen, die stationär versorgt werden müssen (z. B. komplizierte Knochenbrüche, stumpfe Bauchverletzung)
Verletzungen, die irreversibel sind bzw. nicht ausheilen (z. B. Gelenkversteifung, Gehörschaden)
3mittelschwere VerletzungenVerletzungen, die ambulant versorgt werden müssen (z. B. Schnittverletzung, die genäht werden muss, Verstauchung)
2leichte VerletzungenBagatell-Verletzungen, die nicht ärztlich versorgt werden müssen
1keine erheblichen Verletzungenkeine oder nur minimale Verletzungen

Risikokategorien

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