DGUV Information 215-315 - Sicherheit bei Veranstaltungen und Produktionen - Besondere szenische Darstellungen

Online-Shop für Schriften

Jetzt bei uns im Shop bestellen

Jetzt bestellen

Abschnitt 3.6 - 3.6 Tiere

Bei Veranstaltungen und Produktionen kann die Mitwirkung von Tieren vorgesehen sein. Mit Gefährdungen durch unvorhersehbares Verhalten der Tiere muss immer gerechnet werden. Beim Transportieren, bei der Unterbringung, beim Zuführen und bei der szenischen Darstellung sind den Eigenschaften der Tiere entsprechende Sicherheitsmaßnahmen zu treffen. Dabei sind besonders die Bodenbeschaffenheit und der Platzbedarf von Bedeutung. Aufgabe ist der Schutz sowohl des Personals als auch des Publikums.

Der Einsatz von Tieren ist nur bei Anwesenheit einer Aufsichtsperson/eines Tiertrainers oder einer Tiertrainerin zulässig. Die Aufsichtsperson bzw. der Tiertrainer oder die Tiertrainerin muss mit dem eingesetzten Tier vertraut sein. Die Tiere sind mit der geplanten Aufnahmesituation vertraut zu machen.

Bei der Arbeit mit Tieren ist grundsätzlich die Genehmigung nach § 11 des Tierschutzgesetzes für die gewerbsmäßige Haltung und Umgang mit Tieren Voraussetzung.

Tiere müssen ständig überwacht werden, wenn sie sich außerhalb ihrer Stallungen befinden. Für gefährliche Tiere sind die gesetzlichen Bestimmungen der einzelnen Bundesländer zu berücksichtigen (s. a. § 121 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten). Als "gefährliche Tiere" gelten z. B. solche, die durch ihre Körperkraft, Gifte, Waffen und ihr Verhalten Personen gefährden können, vgl. DGUV Regel 114-001 "Haltung von Wildtieren". Zu den gefährlichen Tieren zählen z. B. Großkatzen, Großbären, Wölfe, Giftschlangen, Elefanten, Menschenaffen, Krokodile und Greifvögel.

Bei der Gefährdungsbeurteilung müssen eventuell gefährliche und unberechenbare Reaktionen der Tiere berücksichtigt werden, die durch eine Veränderung ihres biologischen Tagesrhythmus' sowie aus ihnen ungewohnter Umgebung oder durch Scheinwerfer und Publikum entstehen können. Beispielsweise sind folgende Schutzmaßnahmen sicher zu stellen:

  • Abstand zu Personen

  • geeigneter rutschhemmender Bodenbelag

  • Gestaltung des Bühnenbaus und der Dekoration unter Berücksichtigung von Tragfähigkeit, Standsicherheit (auch beim Anstoßen durch Tiere) und Bewegungsfreiheit der Tiere

  • geeignete Person (zusätzlich zur Aufsichtsperson bzw. zum Tiertrainer/zur Tiertrainerin) für möglicherweise notwendigen Zugriff bei unvorhergesehenem Verhalten des Tieres

  • Hilfsmittel zum Zurückdrängen der Tiere

  • den besonderen Bedingungen angepasste Erste Hilfe

  • Gesundheitspass für Tiere

  • Impfungen für Personal (z. B. Tetanus), das mit Tieren umgeht

Die Tiere müssen so untergebracht werden, dass Personen nicht gefährdet werden. Die arttypischen Bedürfnisse der Tiere in Bezug auf Temperatur, Licht und Frischluft sind zu berücksichtigen. Der Aufenthalt der Tiere in Transportkäfigen ist auf eine möglichst kurze Zeit zu begrenzen. Die Anforderungen des Tierschutzgesetzes sind einzuhalten.

3.6.1
Pferde

Häufig werden bei besonderen szenischen Darstellungen Pferde eingesetzt. Hierbei sind die im Folgenden beschriebenen Besonderheiten zu berücksichtigen. Ein Pferd ist ausgehend von der Aufgabenstellung auszuwählen: Dazu müssen nicht nur Farbe und Größe, sondern auch die besonderen Charakteristika einer Rasse in Betracht genommen werden. Darüber hinaus kommen für die unterschiedlichen Aufgaben innerhalb des szenischen Kontextes (z. B. Liegen, Steigen, Stillstehen, zwei Personen tragen) durchaus auch verschiedene Pferde und ggf. der Einsatz eines Double-Pferdes infrage.

Pferde sind Fluchttiere und können deshalb verhältnismäßig leicht in Panik geraten. Diesem Risiko muss bereits bei der Planung des Einsatzes besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden. Das Pferd muss also behutsam an die szenischen Bedingungen und die Aufgaben herangeführt werden, Zeitdruck und Hektik sind unbedingt zu vermeiden. Wird dem Darsteller-Pferd in Sichtweite ein zweites Pferd beigestellt, reduziert dies den artspezifischen Fluchtinstinkt.

Die Suche nach geeigneten Darstellern sollte auf nachvollziehbaren Referenzen basieren, z. B. Reitabzeichen. Eine Reitprobe in einer Reithalle oder auf einem eingezäunten Platz ist eine Möglichkeit, um das Reitvermögen von Darstellern und Darstellerinnen sowie den Umgang mit einem ausgewählten Pferd zu beurteilen, denn Reiten ist eine anspruchsvolle, komplexe und gefährliche Tätigkeit, die sich nicht in kurzer Zeit erlernen lässt. Der Reiter oder die Reiterin muss in der Lage sein, sein Pferd jederzeit sicher anzuhalten.

Geeignete Pferde werden üblicherweise von entsprechend spezialisierten Stuntleuten und Filmtierschulen bereitgestellt. Kontakte sind auch über große Freilichtbühnen zu bekommen. Von einer Suche in normalen Reitställen ist abzuraten, da sowohl unvorbereitete Besitzer als auch untrainierte Pferde den spezifischen Anforderungen einer szenischen Darstellung (z. B. laute Geräusche, grelles Licht, viele Menschen) meist nicht genügen können.

Für den geplanten Einsatz von Gespannpferden empfiehlt sich die Suche bei professionellen Fuhrbetrieben. Die dort gehaltenen Pferde sind geprägt durch ihre tägliche Arbeit und meistens entsprechend nervenstark. Auch Filmtierschulen halten Gespannpferde vor.

Anzuraten ist, jedem Pferd einen oder eine Wrangler zur Seite zu stellen. Der oder die Wrangler bereitet das Pferd vor, hilft beim Dressen und ist mit dem Tier vertraut. Bei besonderen szenischen Darstellungen mit Pferden ist ebenfalls ein oder eine Horse Master einzusetzen. Der oder die Horse Master ist Mittler zwischen Regisseur oder Regisseurin, Stunt Rider bzw. Schauspieler oder Schauspielerin und Wrangler sowie für den sicheren Ablauf verantwortlich. Er oder sie berät und empfiehlt, wie die geforderten Aufgaben umgesetzt werden können.

Hinweise zum Hufbeschlag
Pferde können "barfuß" oder "beschlagen" laufen. Vom Pferdebesitzer oder der Pferdebesitzerin ist zu erfahren, ob oder unter welchen Bedingungen sein oder ihr Pferd beschlagen werden muss. Der Hufbeschlag soll z. B. ein ausbrechen des Hufes (bei steinigem Untergrund) oder zu starke Abnutzung (bei Gespannpferden) verhindern. Der Hufbeschlag ist aus Metall (Eisen, Nichteisenmetall) oder Kunststoff. Dabei gibt es noch Besonderheiten wie z. B. in das Hufeisen geschraubte Stollen. Die Hufbeschläge haben Eigenschaften, die sich in Belastbarkeit, Abnutzung, Gewicht und Reibung unterscheiden.
Beim Einsatz von Pferden muss man die Frage des Hufbeschlages im Vorfeld klären, z. B. um einen Sturz eines mit Eisen beschlagenen Pferdes auf glatten Untergrund zu verhindern. Durch den Hufbeschlag und das Gewicht des Pferdes kann es auch zu Beschädigungen des Untergrundes kommen.
ccc_3011_16.jpg
Abb. 16 Schwertkampf