DGUV Information 205-022 - Rettungs- und Löscharbeiten an PKW mit alternativer Antriebstechnik

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Abschnitt 6 - Brand

Brennendes Gas

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  • Brennendes Gas nur im Notfall (Menschenrettung, Ausbreitung) löschen, ansonsten kontrolliert abbrennen lassen (Umgebung kühlen!),

  • Autogas kann sich wie Benzin brennend ausbreiten (Brandausbreitung verhindern),

  • Bei intensiver punktueller Flammeneinwirkung über einen längeren Zeitraum kann ein Bersten von Druckgasbehältern nicht ausgeschlossen werden.

Brennender Elektroantrieb

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  • Achtung Spannungen bis 1.000 V! Strahlrohrabstände einhalten (z.B. Wasser: Sprühstrahl -1 m, Vollstrahl - 5 m),

  • Hochvolt-Batterie mit viel Wasser löschen und auch nach dem Löschen noch ausreichend kühlen (Rückzündungsgefahr),

  • Es ist nicht ausgeschlossen, dass Hochvolt-Batterien, die nicht unmittelbar vom Brand betroffen waren, auch später noch durch interne Reaktionen in Brand geraten.