DGUV Information 208-043 - Sicherheit von Regalen

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Abschnitt 4.7 - 4.7 Wie sind der Zustand und die Wirksamkeit der Sicherungen (Aushebesicherungen, Sicherung gegen Verschieben der Stützen und Anfahrschutz)?

Die Aushebesicherungen müssen alle vorhanden und ordnungsgemäß eingelegt sein. Nach DIN EN 15512 müssen sie einer Aushebekraft von mindestens 5000 Newton widerstehen. Ein Maximalwert ist nicht vorgegeben, insofern können zukünftig auch Verschraubungen als Aushebesicherungen eingesetzt werden. (Anm.: Die DGUV Regel 108-007 hatte eine Aushebekraft von mindestens 7500 Newton und höchstens 10000 Newton gefordert).

Die Stützen müssen gegen Verschieben gesichert sein (zum Beispiel mit Bodenankern oder durch Schweißverbindungen mit im Boden eingelassenen Stahlschienen).

An den Eckbereichen von Regalen, die mit nicht leitliniengeführten Fördermitteln be- oder entladen werden, muss ein Anfahrschutz angebracht sein, der mit dem Boden verankert ist und nicht mit den Regalstützen verbunden sein darf. Die Höhe des Anfahrschutzes muss mindestens 400 Millimeter betragen.

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Abb. 13 Fehlende Aushebesicherung

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Abb. 14 Besonders stabil ausgeführter Anfahrschutz