DGUV Information 208-043 - Sicherheit von Regalen

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Abschnitt 3.2 - 3.2 Anforderungen an die befähigte Person für die interne Prüfung

Die internen Prüfungen werden in aller Regel durch betriebszugehöriges Personal durchgeführt. Auch sie müssen - entsprechend ihrer Prüfaufgabe - den Anforderungen an eine befähigte Person genügen. So ist es für die interne Prüfung zum Beispiel nicht erforderlich, zu kontrollieren, ob das Regal nach Montageanleitung aufgebaut ist, wenn die Regalgeometrie (Fachhöhen, Spannweiten) nie verändert wird.