ASR A2.2 - TR Arbeitsstätten ASR A2.2

Online-Shop für Schriften

Jetzt bei uns im Shop bestellen

Jetzt bestellen

Technische Regeln für Arbeitsstätten

Maßnahmen gegen Brände (ASR A2.2)

In der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Mai 2018 (GMBl. S. 446) (1)

Zuletzt geändert durch die Bek. vom 1. März 2022 (GMBl S. 247)

Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) geben den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene sowie sonstige gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse für die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten wieder.

Sie werden vom

Ausschuss für Arbeitsstätten

ermittelt bzw. angepasst und vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Gemeinsamen Ministerialblatt bekannt gemacht.

Diese ASR A2.2 konkretisiert im Rahmen ihres Anwendungsbereichs Anforderungen der Verordnung über Arbeitsstätten. Bei Einhaltung dieser Technischen Regel kann der Arbeitgeber davon ausgehen, dass die entsprechenden Anforderungen der Verordnung erfüllt sind. Wählt der Arbeitgeber eine andere Lösung, muss er damit mindestens die gleiche Sicherheit und den gleichen Schutz der Gesundheit für die Beschäftigten erreichen.

InhaltAbschnitt
Zielstellung1
Anwendungsbereich2
Begriffsbestimmungen3
Eignung von Feuerlöschern und Löschmitteln4
Ausstattung für alle Arbeitsstätten5
Ausstattung von Arbeitsstätten mit erhöhter Brandgefährdung6
Organisation des betrieblichen Brandschutzes7
Abweichende/ergänzende Anforderungen für Baustellen8
Standardschema zur Festlegung der notwendigen FeuerlöscheinrichtungenAnhang 1
Beispiele für die Ermittlung der GrundausstattungAnhang 2
Beispiele für die Abweichung von der Grundausstattung Anhang 3
LiteraturhinweiseAnlage

Bek. d. BMAS v. 2.5.2018 - IIIb4 - 34602 - 8 -

Gemäß Arbeitsstättenverordnung macht das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die anliegende vom Ausschuss für Arbeitsstätten (ASTA) beschlossene ASR A2.2 "Maßnahmen gegen Brände" bekannt.

Die Neufassung der ASR A2.2 Ausgabe Mai 2018 ersetzt die ASR A2.2 "Maßnahmen gegen Brände" Ausgabe November 2012 (GMBl 2012, S. 1225).

Im Wesentlichen wurden die folgenden Anpassungen vorgenommen:

  • Weitere Konkretisierungen der Anforderungen bei erhöhter Brandgefährdung,

  • Konkretisierungen zur Grundausstattung mit Feuerlöschern bei normaler Brandgefährdung,

  • Konkretisierungen zu Löschmitteleinheiten,

  • Erweiterungen von Regeln zu organisatorischen Maßnahmen, insbesondere zu Brandschutzbeauftragten und zur Brandschutzordnung und

  • Ergänzung praxisgerechter Beispiele.

Die ASR A2.2 "Maßnahmen gegen Brände" in der nachfolgenden Fassung enthält den aktuellen Stand der Technik zu Maßnahmen gegen Brände in Arbeitsstätten. Bei der bestimmungsgemäßen Verwendung dieser Maßnahmen kann der Arbeitgeber davon ausgehen, dass er die Arbeitsstättenverordnung hinsichtlich der Maßnahmen gegen Brände einhält.

Wendet der Arbeitgeber die Maßnahmen gegen Brände gemäß der neuen ASR A2.2 beim Einrichten und Betreiben von bestehenden Arbeitsstätten nicht an, so hat er mit der Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln, ob die in der Arbeitsstätte verwendeten Maßnahmen gegen Brände nach ASR A2.2 (Ausgabe November 2012, GMBl 2012, S. 1225) weiterhin angewendet werden können.