DGUV Regel 100-500 - Betreiben von Arbeitsmitteln

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Kapitel 2.39 - Betreiben von Anlagen zur leitungsgebundenen Versorgung der Allgemeinheit mit Gas

(Inhalte aus der Unfallverhütungsvorschrift "Anlagen für Gase der öffentlichen Gasversorgung" [BGV C6, vorherige VBG 52])

Fachausschuss "Gas und Wasser" der BGZ

(wurde 2018 zurückgezogen; Ersetzt durch DGUV Information 203-092 "Arbeitssicherheit beim Betrieb von Gasanlagen")