DGUV Regel 100-500 - Betreiben von Arbeitsmitteln

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Kapitel 2.35 - Betreiben von Kälteanlagen, Wärmepumpen und Kühleinrichtungen

[Inhalte aus bisheriger VBG 20]

(zurückgezogen)

Fachausschuss "Nahrungs- und Genussmittel" der BGZ

Diese Fassung gibt hinsichtlich der zwischenzeitlich zu beachtenden Betriebssicherheitsverordnung, Druckgeräterichtlinie bzw. Vierzehnte Verordnung zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (14. GPSGV) zusätzliche Hinweise; siehe Vorbemerkung und Anhang 2 dieses Kapitels.

(Aktualisierte online-Version Februar 2005)