DGUV Information 205-020 - Feuerwehrschutzkleidung - Tipps für Beschaffer und Benutzer

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Abschnitt 4 - 4 Kennzeichnung an der Schutzkleidung

Jedes Teil der Schutzkleidung muss dauerhaft gekennzeichnet sein.

Die Kennzeichnung muss auf Deutsch verfasst, auf dem Artikel selbst oder auf Etiketten vorhanden sein, die am Artikel sicht- und lesbar befestigt sind und widerstandsfähig gegenüber den vom Hersteller vorgesehenen Pflegemaßnahmen sein.

Die Kennzeichnung muss folgende Angaben enthalten:

  1. a.

    Name, Handelsname oder andere Formen der Identifizierung des Herstellers oder seines autorisierten Vertreters,

  2. b.

    Bezeichnung des Produkttyps, Handelsname oder Code,

  3. c.

    Größenbezeichnung,

  4. d.

    Nummer der einschlägigen Europäischen Norm (EN 469:2005),

  5. e.

    Piktogramme und die vier Leistungsstufen (Xf, Xr, Y, Z),

  6. f.

    Pflegekennzeichnung.

Wasch- und Reinigungsanweisungen sind anzugeben.

Falls besondere Anforderungen an die Kennzeichnung der empfohlenen Höchstzahl der Pflegeprozesse bestehen, ist diese nach dem Wort "max." neben dem Pflegeetikett anzugeben.

Wenn die Schutzkleidung gewerblich gewaschen werden kann, ist dies auf dem Pflegeetikett anzugeben.

Falls die Anforderungen einer Europäischen Norm durch eine Kombination von Bekleidungsstücken erfüllt werden, muss dies auf den Etiketten aller zusammengehörenden Bekleidungsstücke erkenntlich sowie der Hinweis enthalten sein, dass alle Kleidungsstücke zusammen getragen werden müssen.

Die Leistungsstufe, die für

  • Wärmeübergang "Flamme",

  • Wärmeübergang "Strahlung",

  • Wasserdichtigkeit

    und

  • Wasserdampfdurchgangswiderstand

erreicht wird, ist auf dem an der Kleidung angebrachten Piktogramm anzugeben.

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Wenn eine erneute Imprägnierung des Außenmaterials erforderlich ist, muss die Anzahl der Waschvorgänge vor einer erneuten Imprägnierung eindeutig auf der Kennzeichnung angegeben sein.