
Feuerwehrschutzkleidung - Tipps für Beschaffer und Benutzer (bisher: BGI/GUV-I 8662)
Anhangteil
Anhang 4 – Weiteres Beispiel für die Bewertung von Herstellerangeboten
Weiteres Beispiel einer Bewertungsmatrix (vgl. Abschnitt 7.4)
A. Bewertung von Angeboten
A1. Grundsätzliche Anforderungen
In der Ausschreibung für Feuerwehrschutzkleidung werden Anforderungen gestellt, die erfüllt werden müssen. Sollte ein Angebot diese Anforderungen nicht berücksichtigen, so ist es gemäß dem Vergabeverfahren im Weiteren auszuschließen.
Solche grundsätzlichen Anforderungen können sein:
0-1 | Die Schutzkleidung muss der jeweils gültigen Version der DIN EN 469 genügen. | ||
0-2 | Die Schutzstufe für die Jacke ist für | ||
- | Wärmeübergang Flamme (Xf) | xxx | |
- | Wärmeübergang Strahlung (Xr) | xxx | |
- | Wasserdichtigkeit (Y) | xxx | |
- | Wasserdampfdurchgangswiderstand (Z) | xxx | |
0-3 | Die Schutzstufe für die Hose ist für | ||
- | Wärmeübergang Flamme (Xf) | xxx | |
- | Wärmeübergang Strahlung (Xr) | xxx | |
- | Wasserdichtigkeit (Y) | xxx | |
- | Wasserdampfdurchgangswiderstand (Z) | xxx | |
0-4 | Die retroreflektierende und fluoreszierende Bestreifung ist gemäß xxx anzubringen. | ||
0-5 | Der Aufbau des Materials muss bestehen aus: xxx in der Machart Laminat/Liner | ||
0-6 | Außenmaterial aus xxx in der Farbe xxx | ||
0-7 | Die Schutzkleidung soll gekauft/geleast werden. | ||
xxx bedeutet: Hier sind von der ausschreibenden Stelle Festlegungen zu treffen |
maximale Punktzahl | Hersteller 1 | Hersteller 2 | Hersteller 3 | |||
1.1 | Pflege der Schutzkleidung | 5 | ||||
1.1.1 | Gebrauchsanleitung mit Waschanleitung dem Angebot beigefügt | (1) | ||||
1.1.2 | Anzahl Wäschen garantiert | (2) | ||||
1.1.3 | Inspektionsöffnung vorhanden | (1) | ||||
1.1.4 | Serviceangebot- garantierte Abwicklungszeit von Serviceleistungen | (1) | ||||
1.2 | Leistungsstufen und Zusatzanforderungen | 40 | ||||
1.2.1 | Wärmeübergang Flamme (Xf) | Jacke | (5) | |||
1.2.2 | Wärmeübergang Strahlung (Xr) | Jacke | (5) | |||
1.2.3 | Wasserdichtigkeit (Y) | Jacke | (5) | |||
1.2.4 | Wasserdampfdurchgangswiderstand - Wert (Z) | Jacke | (3) | |||
1.2.5 | Wärmeübergang Flamme (Xf) | Hose | (5) | |||
1.2.6 | Wärmeübergang Strahlung (Xr) | Hose | (5) | |||
1.2.7 | Wasserdichtigkeit (Y) | Hose | (5) | |||
1.2.8 | Wasserdampfdurchgangswiderstand - Wert (Z) | Hose | (3) | |||
1.2.9 | Zertifikat der EG-Baumusterprüfbescheinigung und Nachweis über die Qualitätssicherung dem Angebot beigefügt | (4) | ||||
1.3 | Merkmale des technischen Aufbaus | 5 | ||||
1.3.1 | Art der Wärmeisolation | (1) | ||||
1.3.2 | Art des Nässeschutzes | (1) | ||||
1.3.3 | Ergebnis der Pillingprüfung | (1) | ||||
1.3.4 | Ausführung Ärmelende | (1) | ||||
1.3.5 | Ausführung Hosenbeinende | (1) | ||||
1.4 | Spezielle Ausstattungsmerkmale | 10 | ||||
1.4.1 | Verstärkungen, Polsterungen an Ellenbogen, Knie, Schulter | (6) | ||||
1.4.2 | Taschen: Anzahl, Anbringungsort, Ausführung (Klappen, Funkgerätehalterung) | (2) | ||||
1.4.3 | Anbringung von Kennzeichnungen (Beschriftung, Wappen, Erkennungsstreifen) | (1) | ||||
1.4.4 | Anbauteile (Karabiner) oder nicht gewollte | (1) | ||||
1.5 | Anforderung an den Lieferanten | 5 | ||||
1.5.1 | Individuelle Anpassung am Standort | (2) | ||||
1.5.2 | Ort der nächsten Vertretung | (2) | ||||
1.5.3 | Firmenschulung bzw. Firmeneinweisung in die Nutzung der PSA | (1) | ||||
1.6 | Ergebnisse der Tragetests | 20 | ||||
1.6.1 | Muster für Tragetests lieferbar | (2) | ||||
1.6.2 | Beweglichkeit im Schulterbereich | (3) | ||||
1.6.3 | Beim Heben der Arme hebt sich Jacke nicht mit | (3) | ||||
1.6.4 | Empfinden des Gewichts | (2) | ||||
1.6.5 | Verhalten beim Kriechen | (3) | ||||
1.6.6 | Empfinden Wärmestau | (3) | ||||
1.6.7 | Empfinden Schwitzen | (2) | ||||
1.6.8 | Leichtes Gehen | (2) | ||||
1.7 | Preis | 15 | ||||
erreichte Punktzahl | 100 |
Erläuterungen zur Ermittlung der maximalen Punktzahl
Maximal werden 100 Punkte verteilt. Das sind auch 100 % der möglichen Leistung.
Zur Darstellung:
Die in Klammern gesetzten Zahlen sind Punkte für das jeweilige Merkmal.
Zur Punktevergabe:
Ist ein Merkmal vorhanden oder hat ein Produkt den besten Wert, so wird ein Punkt oder, wenn vorgesehen, werden mehrere Punkte gegeben.
zu 1.1 und 1.2: | so wie beschrieben verfahren |
zu 1.3.1: | Die Art der Wärmeisolation, die am hochwertigsten ist, bekommt einen Punkt. |
zu 1.3.2: | Die Art des Nässeschutzes, die am hochwertigsten ist, bekommt einen Punkt. |
zu 1.3.3: | Wenn eine Garantie gegen Pilling gegeben wird, wird ein Punkt vergeben. |
zu 1.3.4 und 1.3.5: | Wenn durch konstruktive Maßnahmen das "Hochkriechen" von Feuchtigkeit vermieden wird, wird jeweils ein Punkt vergeben. |
zu 1.4: | Wenn vorhanden, werden die vorgesehenen Punkte vergeben. |
zu 1.5.1: | Wenn persönlich vermessen wird, werden die Punkte vergeben. |
zu 1.5.2: | Die nächstliegende Vertretung bekommt die Punkte. (Nächstliegend bedeutet, dass bei Reklamationen usw. die Wege nicht so weit sind. Dies ist ein immer wiederkehrender wirtschaftlicher Vorteil). |
zu 1.5.3: | Ist das Merkmal vorhanden, wird ein Punkt vergeben. |
zu 1.6: | Mindestens 3 Probanden und Ermittlung der Punktzahl nach Befragung, wobei zwischen 0 und maximaler Punktzahl vergeben werden kann. |
zu 1.7: | Das billigste Produkt erhält 15 Punkte, je 10 Euro teurer werden 0,5 Punkte abgezogen. Beispiel: Billigstes Produkt kostet 300 Euro. Dieses erhält 15 Punkte. Ein anderes Produkt kostet 360 Euro (60 Euro = -3 Punkte). Dieses Produkt erhält 15 - 3 = 12 Punkte. |
Das Produkt mit den meisten Punkten erhält den Zuschlag.