DGUV Information 203-077 - Thermische Gefährdung durch Störlichtbögen Hilfe bei der Auswahl der persönlichen Schutzausrüstung

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Abschnitt 1 - 1 Anwendungsbereich

Diese DGUV Information ist eine Handlungsanleitung für die Bewertung der möglichen thermischen Gefährdung durch Störlichtbögen bei elektrotechnischen Arbeiten in elektrischen Anlagen. Mit ihr soll dem Unternehmer eine Unterstützung für die Auswahl der notwendigen persönlichen Schutzausrüstung gegen die thermischen Auswirkungen eines Störlichtbogens (PSAgS, bestehend aus z. B. Schutzkleidung, Kopf- und Gesichtsschutz, Handschutz) zur Verfügung gestellt werden.

Diese DGUV Information findet Anwendung bei Arbeiten im Spannungsbereich > AC/DC 50 V, bei denen eine Personengefährdung durch Störlichtbögen besteht.

Vom Anwendungsbereich ausgenommen sind:

  • Anwendungen im Hochspannungsbereich ≥ 110 kV AC

  • Anwendungen im Bereich der Hochspannungsgleichstrom-Übertragung (HGÜ).

Für DC-Systeme bezieht sich der Anwendungsbereich praktisch auf Kurzschlusslichtbögen im Niederspannungsbereich (U ≤ 1500 V DC).

Anmerkung:

Fehlerlichtbögen, die durch Kontaktfehler, Kontakttrennung u. ä. als Längslichtbögen entstehen (z. B. in Photovoltaikanlagen, an Klemmverbindern), sind ausgenommen. Im Allgemeinen bestehen dabei keine Personengefährdungen (Hautverbrennungen).

Bei diesen Lichtbögen können vor allem Brände entstehen; Fehlerlichtbögen können auch Kurzschlüsse mit strom- und leistungsstarken bzw. energiereichen Störlichtbögen (z. B. in Batterieanlagen) nach sich ziehen, bei denen Personengefährdungen entstehen können.

Auf eine PSAgS kann bei Arbeiten in Niederspannungsanlagen verzichtet werden, wenn nicht mit einer thermischen Gefährdung durch Störlichtbögen zu rechnen ist. Dies ist z. B. der Fall:

  • Bei Arbeiten an Mess-, Steuer- und Regelungsanlagen mit vorgelagerten Stromkreisabsicherungen bis 25 A.

  • Bei Arbeiten an Stromkreisen mit Nennspannungen bis 400 V mit vorgelagerter Absicherung bis einschließlich 63 A, wenn handelsübliche Arbeitskleidung bestehend aus langärmeliger Oberbekleidung und langer Hose getragen wird.

  • Bei Arbeiten an Stromkreisen mit Nennspannungen bis 400 V AC und einem Kurzschlussstrom < 1 kA. (Ein solcher Lichtbogen brennt nicht stabil und erlischt unmittelbar wieder.)

Andere Gefährdungen, z. B. elektrische Körperdurchströmung oder Partikelflug, können weitere Maßnahmen erfordern.

Im Rahmen der tätigkeitsbezogenen Gefährdungsbeurteilung können ggf. zusätzliche Anforderungen wie elektrostatische Ableitfähigkeit, Hitze- und Flammenschutz, Schutz gegen oberflächliche mechanische Verletzungen etc. an die weitere PSA notwendig werden.

ccc_2046_as_29.jpgAchtung
Diese DGUV Information gibt eine Hilfestellung bei der Auswahl der PSAgS sowohl für Arbeiten an Niederspannungs- als auch an Hochspannungsanlagen unterhalb 110 kV AC.

Beispielhafte Arbeitsplätze:

  • Hausinstallationen,

  • Verteilungsnetze,

  • Industrienetze.

Diese DGUV Information betrachtet nicht die möglichen Gefährdungen durch weitere Effekte eines Störlichtbogens, z. B. durch Druck, Schall, wegfliegende Teile, Strahlung, geschmolzene Partikel oder Gase.

Sie gilt nicht beim Benutzen von elektrischen Anlagen, die den einschlägigen Richtlinien und Normen entsprechen und für den Gebrauch durch Laien konstruiert und errichtet wurden.