Abschnitt 3.4 - 3.4 Rezertifizierung
Eine Rezertifizierung ist möglich, wenn die in den jeweils gültigen Prüfgrundsätzen enthaltenen Bedingungen für die Rezertifizierung erfüllt sind.
Eine Rezertifizierung ist möglich, wenn die in den jeweils gültigen Prüfgrundsätzen enthaltenen Bedingungen für die Rezertifizierung erfüllt sind.