Abschnitt 3.2 - 3.2 Zertifizierung
Die Zertifizierungsentscheidung wird dem Kandidaten bzw. der Kandidatin und dem Auftraggeber bzw. der Auftraggeberin mitgeteilt. Ein Zertifikat wird ausgestellt, wenn alle Voraussetzungen der Prüfgrundsätze erfüllt sind und die Prüfung bestanden ist.