DGUV Grundsatz 300-004 - DGUV Test Prüf- und Zertifizierungsordnung Teil 2: Zertifizierung von Personen

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Abschnitt 1.4 - 1.4 Unparteilichkeit und nicht diskriminierende Bedingungen

Die Prüf- und Zertifizierungsstellen arbeiten unparteilich. Die Dienstleistungen der Prüf- und Zertifizierungsstelle stehen allen interessierten Personen offen. Die Prüf- und Zertifizierungsstelle behandelt alle Antragsteller durch die Festlegung objektiver Kriterien für die Zulassung zur Prüfung und die Zertifizierung gleich.