Abschnitt 1.4 - 1.4 Unparteilichkeit und nicht diskriminierende Bedingungen
Die Prüf- und Zertifizierungsstellen arbeiten unparteilich. Die Dienstleistungen der Prüf- und Zertifizierungsstelle stehen allen interessierten Personen offen. Die Prüf- und Zertifizierungsstelle behandelt alle Antragsteller durch die Festlegung objektiver Kriterien für die Zulassung zur Prüfung und die Zertifizierung gleich.