DGUV Information 206-016 - Psychische Belastungen im Straßenbetrieb und Straßenunterhalt

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Abschnitt 4 - 4 Praxisbeispiele

Autobahndirektion

Im Bereich einer Autobahndirektion wurden folgende Maßnahmen ergriffen, die u. a. zu einer Verringerung der psychischen Belastung der Beschäftigten führen sollen:

Arbeitsorganisation

  • Durch technische Weiterentwicklung, wie z. B. die Warnleitanhänger mit Warnung über CB Funk, LED Vorwarner, wird die Sicherheit bei Arbeiten im Verkehrsraum verbessert.

  • Beschaffung qualitativ hochwertiger PSA (z. B. Otoplastiken gegen Lärm) führt dazu, dass objektiv Einwirkungen ausreichend reduziert und Belastungen als nicht zu stark empfunden werden.

Organisations- & Personalentwicklung

  • Regelmäßige Information und Fortbildung von Funktionsträgern der Autobahnmeistereien (Vorarbeiter, Kolonnenführer) mit folgenden Inhalten:

    • Gefährdungen und Schutzmaßnahmen,

    • organisatorische Veränderungen im eigenen Betrieb,

    • Umgang mit Dritten (z. B. Fremdfirmen, Anwohner).

Unfälle

  • Beschäftigten, die durch Unfälle psychisch belastet sind, wird im Rahmen der arbeitsmedizinischen Betreuung Hilfe angeboten.

  • Bei Unfällen kann eine psychische Erstbetreuung durch einen Psychologen direkt vor Ort vorgenommen werden.

Öffentlichkeitsarbeit

  • Durch gezielte Öffentlichkeitsarbeit und positive Darstellung des Betriebsdienstes wird für mehr Verständnis beim Verkehrsteilnehmer geworben (Winterdienst, Baustellen).

Winterdienst

  • Winterdienst wird im 3-Schichtbetrieb und mit Rufbereitschaft als "4. Schicht" durchgeführt.

  • Arbeitsspitzen werden mit Hilfe von Externen abgedeckt (Saison-, Leiharbeiter, Firmen).

  • Pflüge mit Scherbolzen werden nicht mehr verwendet.

  • Winterdienstfahrzeuge sind mit Blinkpfeil ausgestattet.

  • Einsätze mit Vorbau- und Seitenpflug sowie überbreiten Vorbaupflug (Räumbreite 5,89 m) grundsätzlich im Zweimannbetrieb.

  • Kennzeichnen der Abschnitte, die Gefahren in sich verbergen.

  • z. B. Übergangskonstruktionen an Brücken, linker Fahrbahnrand.

Überqueren von Fahrbahnen

Das Überqueren von Fahrbahnen zählt zu der alltäglichen Arbeit eines Straßenwärters. Grundvoraussetzung für seine Sicherheit ist ein Fahrzeug mit ordnungsgemäßer Kennzeichnung, Rundumleuchte und Blinkpfeile beziehungsweise Blinkleuchten sowie das Tragen von Warnkleidung. Zusätzlich bedarf es ein der Situation angepasstes Verhalten.

Wenn z. B. ein Gegenstand von einer Fahrbahn geborgen werden muss, bietet folgende Liste eine Hilfe, geeignete Maßnahmen zu treffen.

  1. 1.

    Wo stelle ich mich mit meinem Fahrzeug sicher hin?

    • Fahrbahn mit Standspur: auf Standspur,

    • Fahrbahn ohne Standspur: äußerster rechter Fahrbahnrand.

  2. 2.

    Sicherung des Fahrzeugs bzw. Kenntlichmachung

    • Einschalten der Warnbeleuchtung.

  3. 3.

    Entscheidung über Größe/Gewicht des Gegenstandes:

    Kann Straßenwärter selbst Gegenstand beseitigen oder muss Hilfe angefordert werden?

    • Muss Hilfe angefordert werden: bis zum Eintreffen der Hilfe Verkehr vor Gefahr warnen,

    • Kann Gegenstand alleine beseitigt werden: weiter mit folgendem Punkt.

  4. 4.

    Bei 3-streifiger Fahrbahn

    • Bei starkem Verkehrsaufkommen: Hilfe anfordern und bis zum Eintreffen der Hilfe Verkehr vor Gefahr warnen,

    • Bei schwachem Verkehrsaufkommen: weiter mit folgendem Punkt.

  5. 5.

    Bei 2-streifiger Fahrbahn

    • Rückwärtiger Verkehr im Spiegel und durch Umdrehen beobachten,

    • Geschwindigkeiten einschätzen (einige Fahrzeuge vorbei lassen, um ein Gefühl für die Geschwindigkeiten zu bekommen),

    • nicht hektisch werden und ruhig bleiben,

    • bei Verkehrslücken Tür öffnen und "sicher" aussteigen,

    • Verkehr weiter beobachten und bei einer Verkehrslücke die Fahrbahn zügig aber nicht hektisch überqueren,

    • den Verkehr ständig im Auge behalten.

  6. 6.

    Gegenstand beseitigen (Heben und Tragen)

    • Gegenstand aufheben und warten: gegebenenfalls im Grünstreifen. Verkehr beobachten und Verkehrslücke abwarten,

    • Gegenstand so tragen, dass der fließende Verkehr beobachtet werden kann.

  7. 7.

    Rückweg

    • Verkehr weiter beobachten und bei einer Verkehrslücke die Fahrbahn zügig aber nicht hektisch überqueren,

    • den Verkehr ständig im Auge behalten.

  8. 8.

    Gegenstand auf Ladefläche legen und sichern.

  9. 9.

    Verkehr beobachten und sicher ins Fahrzeug einsteigen (von hinten).

  10. 10.

    Anfahren erst dann, wenn sich sicher in den fließenden Verkehr eingefädelt werden kann.

Nachsorgekonzept

Es wurden für den Straßenbetriebsdienst Nachsorgekonzepte entwickelt, die z. B. für folgende Situationen Handlungsanleitungen zur Verfügung stellen:

  • Beschäftigte Person wird getötet oder schwer verletzt (siehe Anlage 3) oder

  • Hilfestellung beim Umgang mit Extrembelastungen.

Hilfreich ist es, in derartigen Konzepten die Funktion eines "Erstversorgers" zu definieren und die ausgewählten Personen dafür zu schulen. Erstversorger sind Personen für Extremsituationen, die vom Arbeitgeber hierfür beauftragt sind. Schulungsinhalte sind das Fürsorgeverhalten nach einem traumatischem Ereignis. Hierzu gehören u. a.:

  • Information über Trauma und die Folgen,

  • Rolle/Aufgaben und Grenzen der "Erstversorger".

Für den Fall, dass eine beschäftigte Person getötet oder schwer verletzt wird, gibt Anhang 3 beispielhaft eine Handlungsanleitung wieder.

Die Organisation einer Hilfestellung zum Umgang mit einer Extrembelastung während der Tätigkeit im Straßenbetriebsdienst, welche zu traumatischen Zuständen führen kann (z. B. eine beschäftigte Person wird zu einem "schweren" Unfallereignis gerufen), kann im Rahmen eines Gesprächs der Dienststellenleitung oder des Vorgesetzten (Leiter der Meisterei) mit der betroffenen Person erfolgen. Hierbei sind folgende Punkte wichtig:

  • Betroffene Person über die Hilfestellungen informieren/erläutern und nach 2 bis 3 Tagen nachfragen.

  • Erstversorger informieren.

  • In Absprache mit der betroffenen Person Psychologen heranziehen/empfehlen.

Kontrollen im Verkehrsraum

Im Folgenden einige Beispiele, bei denen besondere psychische Belastungen auftreten:

Beispiel 1:

Belastung:

Die Beschilderung der Anhalteplätze für die Straßenkontrollen werden zum Teil noch manuell bedient. Folglich müssen die Beschäftigten sehr gefährliche Fahrbahnüberquerungen durchführen als auch ungeschützt am fließenden Verkehr arbeiten. Hinzu kommt, dass Aufstiege zum Bedienen der Schilder zum Teil ungeeignet oder in einem schlechten Zustand sind.

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Abb. 11 Aufklappen von Schildern für eine Verkehrskontrolle mittels Fernbedienung aus einem Kontrollfahrzeug

Maßnahme:

Kontrollplätze werden mit fernbedienbaren Wechselkennzeichen ausgestattet, so dass das Überqueren der Fahrbahn und das Arbeiten im Gefahrenbereich vermieden wird. Damit wird das Gefährdungspotential um ein vielfaches minimiert.

Beispiel 2:

Belastung:

Der sogenannte Anhalter im Straßenkontrolldienst befindet sich während der Ausübung seiner Arbeit permanent im Gefahrenbereich des rollenden Verkehrs. Hinzu kommt, dass unsichere Auto-/LKW-Fahrer die Anhaltesituation falsch einschätzen oder falsch interpretieren, und dann auf der Fahrbahn oder neben dem Anhalter stehen bleiben.

Maßnahme:

Es laufen erste Versuche, den Beschäftigten an dieser Stelle durch eine technische Einrichtung zu unterstützen. Diese technische Einrichtung würde entsprechend mit einer Fernbedienung gesteuert, so dass der Beschäftigte als Mensch aus dem Gefahrenbereich heraus ist und die damit verbundenen psychischen Belastungen minimiert werden.

Beispiel 3:

Belastung:

Die Parkplätze, auf denen die Straßen- und Mautkontrollen stattfinden, sind teilweise den heutigen Belastungen nicht mehr gewachsen. Häufig werden die Kontrolltätigkeiten durch Schaulustige (auch Kinder) derart gestört, dass sich aus dem rollenden Verkehr auf dem Parkplatz Gefahrensituationen ergeben, die ein Weiterarbeiten nicht zulassen.

Maßnahme:

In einem Modellprojekt werden zurzeit betroffene Parkplätze mit Hilfe von Gefährdungsbeurteilungen systematisch betrachtet, um neben den technischen und organisatorischen Gefahren auch besonders die psychischen Belastungen zu erkennen.

Um die passive Sicherheit auf den Anhalteplätzen zu verbessern, werden folgende Maßnahmen erörtert:

  • Komplette Sperrung der Kontrollplätze während der Standkontrollen für den Individualverkehr,

  • Geschwindigkeitsbeschränkung auf den Parkplätzen.

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Abb. 12 Optimale Anordnung der Kontrollfahrzeuge mit ausreichend Platz, z. B. für weitere Behörden (Zoll)

Präventives Handeln

Der Grad des präventiven Handelns kann in der Praxis mit der Methode des Quadrats des Arbeits- und Gesundheitsschutzes (siehe Abschnitt 1 - Seite 14) auf der Basis einer Selbsteinschätzung, die durch die betrieblichen Akteure vorgenommen werden kann, ermittelt werden. Hierzu werden die im Betrieb bereits umgesetzten Maßnahmen den jeweiligen Feldern des Quadrats zugeordnet. Die Erfahrung zeigt, dass hierbei die Metaplan-Methode hilfreich ist. Folgende Tabelle zeigt ein Ergebnis aus der Praxis[21].

Eine Erhebung durch die betrieblichen Akteure ergab folgendes Bild:

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Sehr häufig das "Grundproblem der Prävention" - Personenbezogen/korrektiv als bevorzugte Handlungsebene:

Im Rahmen der Selbsteinschätzung wurde zunächst festgestellt, dass in der Vergangenheit immer dann gehandelt wurde, wenn Schadensfälle stattgefunden hatten, z. B. Arbeitsunfälle passiert waren. Dabei kamen zwar durchaus professionelle Verfahrensweisen wie z. B. Unfallanalysen und darauf aufbauende Unterweisungen zum Einsatz. Andererseits war entsprechendes Engagement geprägt von Aktionismus beziehungsweise der Suche nach dem oder den Schuldigen.

Bei längeren Fehlzeiten, die zum Teil auch durch psychische Erkrankungen verursacht worden waren, wurde seit einiger Zeit ein betriebliches Eingliederungsmanagement erprobt, was zum Teil als erfolgreich bewertet werden konnte. Insgesamt wurde jedoch festgestellt, dass man sehr häufig einfach nur reagierte, also fallbezogen und korrektiv tätig wurde.

Bereits "ganz gut im Rennen" - Präventiv-personenbezogene Angebote der Gesundheitsförderung:

Mit verschiedenen Seminarangeboten aus dem Themenfeld der betrieblichen Gesundheitsförderung bzw. einem Seminar zum Konfliktmanagement war der Bereich der "Verhaltensprävention" bereits ganz gut abgedeckt. Erkennbar wurde in diesem Quadranten jedoch auch, dass es fast immer dieselben Beschäftigten waren, die entsprechende Angebote wahrnahmen, während andere dies nicht taten.

"Hier muss vieles anders werden" - Korrektiv-organisationsbezogen:

Schließlich wurde zu diesem Themenfeld festgestellt, dass man bereits verschiedene, zum Teil auch durch Unternehmensberatungen durchgeführte Reorganisationsmaßnahmen durchlaufen hatte, diese aber nicht vollständig zu den erhofften Verbesserungen geführt hatten.

Sehr häufig die wichtigste Organisations-Entwicklungsrichtung - Präventiv-organisationsbezogene Maßnahmen:

Handlungsbedarf im Sinne der weiteren Organisationsentwicklung wurde im Hinblick auf präventive und auf die Organisation bezogene Vorgehensweisen gesehen. Dazu sollten mit dem Arbeitsschutzausschuss vorhandene Strukturen genutzt werden und mit dem neu zu gründenden Steuerungskreis zur Beurteilung psychischer Belastungen weitere Strukturen aufgebaut werden. Die Gefährdungsbeurteilung nach Arbeitsschutzgesetz ist um die psychischen Aspekte zu erweitern. Die daraus abzuleitenden Maßnahmen sollten in erster Linie die Arbeitsgestaltung betreffen und weniger individuelle Verhaltensweisen.

Zur Auswertung derartiger Erhebungen haben sich folgende drei Fragestellungen als hilfreich erwiesen[21, 22]:

  1. 1.

    In welchem/n Feld/Quadranten sind die Schwerpunkte bisheriger Vorgehensweisen?

  2. 2.

    Wie ist bei den bereits praktizierten Maßnahmen die jeweilige Effektivität und Effizienz einzuschätzen?

  3. 3.

    In welchem/n Feld/Quadranten finden sich Lücken/Defizite und damit (Organisations-) Entwicklungsbedarf?

Diese drei Fragen auf das oben dargestellte Ergebnis einer Erhebung durch die betrieblichen Akteure angewandt, ergibt Folgendes:

  • Zwar wird auf individuelle Schadensfälle reagiert, aber eher aktionistisch bzw. wenig systematisch.

  • Die organisationsbezogenen Aktionen haben mit einer Reorganisation unter Anleitung einer Unternehmensberatung einen korrektiven und ebenfalls reaktiven Charakter.

  • Zwar ist präventives Denken und Handeln vorhanden, dieses erschöpft sich aber in personenbezogenen, verhaltenspräventiven Angeboten.

  • Handlungsbedarf besteht bezüglich präventiv-organisationsbezogen Maßnahmen, um vorbeugend die Arbeitsverhältnisse gesundheitsfördernd zu entwickeln.

Aus dieser Ist-Analyse wurden folgende Verbesserungsmaßnahmen abgeleitet, um eine präventive Organisation zu entwickeln:

  • Eine Arbeitsschutzorganisation soll aufgebaut und die Ergebnisse von Gefährdungsbeurteilungen zur Entwicklung von gesunden Arbeitsverhältnissen genutzt werden.

  • Das Betriebliche Eingliederungsmanagement nach SGB IX (BEM) soll systematisch weiterentwickelt werden. Erkenntnisse daraus sollen in die Gefährdungsbeurteilung einfließen.

  • Arbeitsabläufe werden auf der Grundlage der Ergebnisse von Gefährdungsbeurteilungen verbessert.

Kollegiale Unterstützung - ein Baustein zur Reduktion psychischer Belastungen[23]

Ein Kooperationsprojekt eines Unternehmens mit dem zuständigen Träger der gesetzlichen Unfallversicherung zur Integration psychischer Belastungen in die Gefährdungsbeurteilung führte zu einem Aufbau eines Systems kollegialer Unterstützung.

In einem ersten Schritt wurden geeignete Beschäftigte unter Verwendung der Assessment-Center-Methode sorgfältig ausgewählt. Diese wurden dann zu "Sozialen Ansprechpartnern" qualifiziert. Die Weiterbildungsmaßnahmen enthielten neben der Grundlagenvermittlung auch umfangreiche Verhaltenstrainings, in denen relevante Fähigkeiten und Kenntnisse vermittelt und geübt wurden, die es ermöglichen, im kollegialen Austausch mit dem Personal als erste Ansprechpartner für stark psychisch belastete Beschäftigte zur Verfügung stehen zu können. Weitere fachkundige Begleitung wurde durch beauftragte Betriebsärzte abgesichert. Zur Weiterbildung und Sensibilisierung weiterer beteiligter Personengruppen wurden Schulungen für Meistereileiter und anderes Führungspersonal durch den zuständigen Unfallversicherungträger durchgeführt.

Zur Sicherstellung psycho- bzw. traumatherapeutischer Unterstützungsmaßnahmen nach schweren Unfällen wurde ein zwischen der Unfallversicherungsträger und dem Betrieb mit seinen Betriebsärzten und Sicherheitsfachkräften abgestimmtes Verfahren zur Prävention von posttraumatischen Belastungsstörungen nach schweren Arbeitsunfällen mit schwer oder tödlich verletzten Bediensteten eingeführt. Ereignet sich ein solcher Unfall, wird den dabei beteiligten Beschäftigten des Betriebs, die Möglichkeit geboten, sich professionell beraten zu lassen, somit trauma- bzw. psychotherapeutische Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Die Kosten dafür wurden vom Unfallversicherungsträger übernommen, da ein solches Ereignis als Arbeitsunfall gewertet wurde.

Der Betrieb wurde durch die Rehabilitationsberater des Unfallversicherungsträgers unterstützt. Diese erbringen sehr weit reichende Leistungen im Rahmen der medizinischen, sozialen und beruflichen Rehabilitation der Betroffenen. Dies bedeutet immer die individuelle Betreuung im Einzelfall. Dazu gehört z. B. auch bei entsprechend verlaufendem Genesungsprozess den schrittweisen Wiedereinstieg ins Arbeitsleben zu ermöglichen bzw. diesen im Rahmen der Belastungserprobung dabei auch vor Ort zu begleiten.

Durch die kontinuierliche Umsetzung dieser Maßnahmen, die Einbettung in Abläufe und Strukturen sowie die enge Kooperation zwischen Betrieb und Unfallversicherungsträger wurden die Voraussetzungen geschaffen, den Erfolg der Bemühungen auch nachhaltig zu sichern. Ergänzend wird in Gesundheitszirkeln auf regionaler Ebene versucht, alle in medizinischer und psychologischer Sicht relevanten Belastungen und Gefährdungen aufzuarbeiten.