DGUV Information 204-010 - Automatisierte Defibrillation im Rahmen der betrieblichen Ersten Hilfe

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Abschnitt 2.2 - DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention"

2.2.1 Qualifizierung der Ersthelferinnen und Ersthelfer

Auch wenn grundsätzlich ein AED durch jede Person angewendet werden kann, sollte die praktische Anwendung vom AED im Unternehmen vorzugsweise durch die betrieblichen Ersthelferinnen und Ersthelfer erfolgen.

Erste-Hilfe-Aus- und Fortbildung

Im Rahmen der Erste-Hilfe-Aus- und Fortbildung erlangen die Ersthelferinnen und Ersthelfer neben den Basismaßnahmen der Wiederbelebung grundlegende Kenntnisse zum AED:

  • Funktionsweise der Defibrillation,

  • Anwendungsgebiete und Gefahren der Defibrillation,

  • Einbindung eines AED in den Ablauf der Wiederbelebung (siehe auch Anhang 1 "Algorithmus zur Anwendung eines AED").

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2.2.2 Unterweisung der Ersthelferinnen und Ersthelfer

Ersthelferinnen und Ersthelfer müssen in angemessenen Zeitabständen, mindestens jedoch einmal jährlich, zum sicheren Umgang mit dem AED unterwiesen werden. Im Rahmen dieser Unterweisung sollten auf Basis der Betriebsanweisung zum AED (Anlage 2 "Musterbetriebsanweisung") insbesondere folgende Themenbereiche angesprochen werden:

  • gerätespezifische Themen (z.B. Besonderheiten des AED vor Ort),

  • innerbetriebliches Notfallmanagement (z.B. Standorte der AED im Unternehmen, ortsspezifische Notrufmöglichkeiten, Ansprechpartner für AED),

  • die Rahmenbedingungen beim Umgang mit dem AED (z.B. bei Feuchtigkeit oder starken elektromagnetischen Feldern),

  • sichere Handhabung der Geräte (z.B. richtiges Verhalten bei Abgabe des Schocks und bei Störung des Gerätes).

Betriebsanweisungen regeln arbeitsplatz- und tätigkeitsbezogen das Verhalten im Betrieb und sind Grundlage für die Unterweisung (siehe auch § 4 DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention").

Mit der Unterweisung kann der Unternehmer oder die Unternehmerin geeignete Personen beauftragen, z. B. den Betriebsarzt oder die Betriebsärztin, die mit der Wartung/Pflege des AED beauftragte Person oder medizinisches Personal.

2.2.3 Unterweisung aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

Im Rahmen der jährlichen Unterweisung über Erste Hilfe im Betrieb (§ 4 DGUV Vorschrift 1) sind alle Beschäftigten zusätzlich über die Standorte der AED und die Erreichbarkeit der Ersthelferinnen und Ersthelfer zu informieren.

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